Kann man mit Bachelor oder Master Jura zum Staatsexamen zugelassen werden?
Man hat also einen der beiden Abschlüsse und möchte danach noch das Staatsexamen machen, um zur Anwaltschaft zugelassen zu werden.
Geht das?
4 Antworten
Ich habe diese Seite gefunden, auf der ein Modell vorgestellt wird, wie man Bachelor/Master mit Staatsexamen kombinieren kann: http://www.neue-juristenausbildung.de/
Weitere Recherche im Internet klingt da aber nicht ganz so optimistisch. Bisher habe ich nur Unis gefunden, die ein traditionelles Jurastudium voraussetzen, aber Bachelorkurse anrechnen. In Münster sieht das z.B. so aus: "Für Studierende der Bachelor-Studiengänge „Politik und Recht“ und „Economics and Law“ gibt es die Möglichkeit, nach Abschluss des Bachelors in das 4. Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaften mit dem Abschluss 1. Staatsexamen zu wechseln. Entsprechende Studienplätze werden vom Studierendensekretariat für die Absolventen reserviert." Da ein traditionelles Jurastudium in Schnitt 4-5 Jahre dauert, müsste man dann noch mal 2 bis 3 Jahre zusätzlich studieren, also ein bisschen länger als bei einem normalen Bachelor-/Master-Studiengang, aber durchaus noch human. Zum Staatsexamen nach dem Master of Law habe ich gar nichts gefunden. Der Studiengang ist dafür natürlich auch nicht ausgelegt. Eigentlich ist es ein alternativer Studiengang für Leute, die eher in anderen Kontexten, etwa in der Wirtschaft arbeiten wollen, oder ein Postgraduiertenstudiengang für besonders ambitionierte Juristen, daher finden sich keine Tipps, ob und wie man nach dem Master ein Staatsexamen anschließen kann. Sicherlich ist das genauso möglich wie beim Bachelor, aber ob man dann viel mehr Kurse angerechnet kriegt, ist fraglich. Jemandem, der noch vor der Entscheidung steht, würde ich- wenn er sich über seinen Zukunftsweg nicht schon absolut sicher ist- eher zum klassischen Jurastudium raten. Wenn du aber schon angefangen hast, BOL zu studieren, gibt es in jedem Fall Möglichkeiten. Du solltest dann vllt mit deiner Studienberatung abklären, ob ein Master in deinem Fall ratsam ist oder ob du nicht lieber nach dem Bachelor gleich in den traditionellen Studiengang wechseln solltest.
Ich habe kein derartiges Studium angefangen, aber eines bei der Fernuni gefunden. Die hat ja den Vorteil, dass kaum Präsenz an einem Ort erfordert wird, also kein Umzug uä. erforderlich würde. Aber 6 Semester einsetzen, um dann 3 für einen Abschluss, mit dem man was anfangen könnte, angerechnet zu bekommen, ist auch nicht so attraktiv. Danke für den Tip.
Da muss man wohl mal die Fakultät löchern, was die dazu zu sagen habe.
Sternchen ist noch nicht freigeschaltet. Aber bald :)
Du studierst zuerst 5 Jahre Jura (10 Semester) und schreibst dann Dein 1. Examen. Machst dann 2 Jahre Referendariat und schreibst dann Dein 2. Examen. Wenn Du davor schon was anderes studiert hast wird dir eventuell was angerechnet und Deine Studienzeit verkürzt sich (z.B. Politik mit Nebenfach öffentliches Recht). Wieso sollst Du nicht zugelassen werden, Deine Abinote muss nur gut genug sein. Eventuell Zweitstudiengebühren beachten...
Das Staatsexamen ist mit dem Master äquivalent. Wenn Du etwas sehr ähnliches studiert hast (z.B. Master Wirtschaftsrecht) verkürzt sich womöglich Dein Jurastudium. Mit Sicherheit wird nicht alles angerechnet, so dass Du nur noch das 1. Examen schreiben musst (was übrigens der schwierigste Teil des Studiums ist, man muss darin alles Wissen aus dem Studium noch bzw. wieder parat haben!).
Das Staatsexamen ist mit dem Master äquivalent.
Du meist das Kleine bzw. Erste Staatsexamen!?
Das Staatsexamen ist mit dem Master äquivalent.
Genau das meinte ich. Das ist ja sogar NOCH besser. Man muss also keine Staatsexamen-Prüfung nach dem Master machen, sondern der ersetzt das Examen sogar!
Dass man dann noch ein Referendariat für das zweite machen muss, ist ja selbstverständlich.
Das kannst du natürlich nicht! Die Voraussetzungen für die Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen kann man der jeweils landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung entnehmen. Hierbei wird in Rheinland-Pfalz bspw.
- 6 Semster Studium der Rechtswissenschaft,
- besuch der Pflichtveranstaltungen,
- praktische Studienzeiten von 13 Wochen,
- eine erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und ÖRecht
- ein Seminar im Grundlagenfach,
- eine erfolgreich bestandene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung,
- eine bestandene Zwischenprüfung verlangt.
Insofern hat sich auch Deine "unzweideutige Formulierung" geklärt, da Du, um zum Examen zugelassen zu werden, auch Jura studiert haben musst!
Deine bereits erlangten akademischen Abschlüsse haben absolut keinen Einfluss auf die Zulassung zum Examen.
Im Übrigen zählt das erste juristische Staatsexamen zu den schwierigsten (akademischen) Prüfungen überhaupt. Es ist eine fatale Fehlvorstellung, dass Du ohne Studium und Repetitorium auch nur ansatzweise einen Punkt erlangen könntest!
Nichts als Ignoranz...
Versuch dein Glück, aber sei nicht all zu enttäuscht, wenn die Sachbearbeiter vom Prüfungsamt in Tränen ausbrechen!
Fakt ist: Ohne Studium, ohne Scheine keine Zulassung!
Nein. Man kann ohne Zusatzstudium noch nicht einmal zum ersten Staatsexamen zugelassen werden. Als Rechtsanwalt muss man zusätzlich das Refendariat absolviert und das zweite Staatsexamen bestanden haben.
Es geht hier nicht um Zulassung zum Studium, sondern um Zulassung zum Staatsexamen.
Das habe ich doch unzweideutig formuliert!
Ich möchte nicht wissen, ob man sich unter Anrechnung eines BA-oder MA-Studiums in den Staatsexamen-Lehrgang einschreiben kann, sondern ohne weiteres Studium unmittelbar mit dem BA oder MA (und welchem von beiden) zum Staatsexamen anmelden und zugelassen werden kann.