Kann man mit 16 Jahren entscheiden wo man leben möchte?
Hallo, meine Schwägerin ist vor ca. 1 Jahr mit ihren Kindern der Liebe wegen von heute auf morgen nach Schopfheim (Nähe Basel) gezogen. Mein 15 jähriger Neffe fühlt sich dort nicht wohl und möchte gerne wieder zurück nach Bochum. Hier könnte er dann die Schule zu ende machen und meine Schwiegereltern würden ihn auch bei sich aufnehmen.
Müßte meine Schwägerin dann das Sorgerecht abtreten oder könnte mein Neffe ( er wird im Juni 16) schon selbst entscheiden wo er wohnen möchte? Meine Schwägerin ist nicht bereit nach Bochum zurück zu ziehen und der Junge ist völlig unglücklich. Auch die schulischen Leistungen sind stark zurück gegangen. Wir würden ihn gerne in dieser Angelegenheit unterstützen, aber ich denke mal das Gespräch hier in Bochum mit dem Jugendamt kann nur die Mutter in Angriff nehmen oder könnte er auch selbst dorthin gehen?? Er ist im Moment hier in Bochum weil dort oben ferien sind und er will nicht zurück.
Vielen Dank im voraus für die Antworten....
12 Antworten
Versuch macht kluch! Lasst ihn doch zum Jugendamt gehen und nachfragen. Die einzig kompetente Antwort kommt von dort. Rein rechtlich gesehen, liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter. Diese ist aber dem Kindeswohl verpflichtet! Vielleicht gibt es aber noch andere Möglichkeiten....
Rede mit deiner Schwägerin und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist ja auch in ihrem Interesse (oder sollte es sein ) das es ihrem Sohn gut geht und er in der Schule mit kommt. Erkundige doch mal beim JA vor Ort wie das laufen wird.
Das Jugendamt hat damit nichts zu tun.
Wenn die Mutter einverstanden ist, kann der Junge - völlig unabhängig von seinem Alter- umziehen.
Wenn die Mutter das nicht will - dann kann der Junge nicht umziehen.
Es ist aber kein Wunder, dass er sich nicht akklimatisieren kann, wenn die bucklige Verwandtschaft ihm da so beihält.
Euch ist aber klar, dass ihr vom Gesetz her nichts gegen die Mutter sagen dürft, was dieser die Erziehung erschwert?
Ja es gibt Möglichkeiten. Er kann das Jugendamt aufsuchen und sie helfen ihm, auch die Schwiegereltern müssen ihn unterstützen und beim Jugendamt alle nötigen Angaben machen, dann findet sich eine Lösung zu seinem Wohle.
ja.. öhm.. ne.. kann er nicht. das Aufenhaltsbestimmungsrecht liegt bis zur Volljährigkeit bei den
EDIT: Erzihungsberechtigten (nicht unbedingt Eltern).
Es ist möglich, das die Muttter es ihrem sohn erlaubt zur Ausbildung (schulisch oder Berufsausbildung) da wohnt und betreut wird wo der sohn es gerne möchte ABER da liegt allein bei ihr.
Die nächste möglichkeit währe zu beweisen, das es zum wohl des Kindes das beste Währe wider zurückzuziehen ohen seine mutter. dafür müsste man aber der mutter das sorgerecht aberkennen.. das währe also schon ne etwas härtere Nummer