Kann man mehrere Geburtsurkunden haben?
Wenn z.B. deutsche Elten in den USA ihr Kind bekommen, bekommen sie ja dort eine Geburtsurkunde. Kann man diese in Deutschland benutzen, oder muss man in Deutschland auch eine beantragen?
4 Antworten
Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten.
Durch deine Abstammung von deinen deutschen Eltern bist du zum einen deutscher Staatsangehöriger und aufgrund der staatsrechtlichen Regelungen in den USA bist du aufgrund des sog. Territorialprinzipes US Amerikanischer Staatsbürger.
Du hast also schon eine Amerikanische Geburtsurkunde, die du in Deutschland uneingeschränkt verwenden kannst, sofern diese mit einer Apostille versehen wird und in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer übersetz wird.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit auf Antrag deine Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Damit bekommst du neben dem amerikanischen Eintrag in den USA auch einen Registereintrag in Deutschland und damit auch eine deutsche Geburtsurkunde.
absolut präzise, top.
Aha, dann stelle ich also rechtswidrig Urkunden aus, die es nicht gibt???
Kannst du mir mal einen amerikanisch/deutschen Pass zeigen?
Ich kenne nur Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die dann auch mehrerer Pässe haben. Hier wäre es ein deutscher Reisepass und ein amerikanischer Reisepass.
Es gibt auch Menschen die 3 Geburtsurkunden haben, weil die Mutter deutsche, der Vater polnisch und die Geburt in den USA erfolgte.
Du liegst als nachweisbar falsch.
Ja, kann man.
Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird und ein Eltern Teil z. B. Amerikaner ist, dann hat das Kind erst eine Deutsche Geburtsurkunde. Jedoch kann das Kind in Washington, USA gemeldet werden und erhaelt somit auch die Amerikanische Geburtsurkunde und dann auch die Social Security Number.
Man bekommt nur eine Geburtsurkunde. Für Angelegenheiten im Ausland, z. B. Heirat oder so, wird eine internationale Geburtsurkunde ausgestellt.
Das ist schon deshalb nicht richtig, weil die Internationalen Urkunden nur in den Staaten des sog. CIEC-Abkommens anerkannt werden.
Eine Geburtsurkunde beurkundet eine Geburt, daher kann eine solche nur von der zuständigen Behörde des Geburtsort ausgestellt werden.
Diese Urkunden haben weltweite Anerkennung, allerdings sind ev. Übersetzungen und notarielle Beglaubigung non Nöten.
Eigenartig, dann hat mein Sohn also fälschlicherweise 2 Geburtsurkunden! Und ich auch.
Die Geburtsurkunde befindet sich bei der zuständigen Behörde des Geburtsort, Deutschland wären das die Standesämter.
Der Betreffende selbst bekommt lediglich Kopien und davon soviel erbraucht
nein
Das Register, welches den Originaleintrag darstellt wird in der Registerbehörde (Standesamt) geführt.
Der summarische Auszug aus diesem Register ist die Urkunde (z.B. die Geburtsurkunde). Diese ist keine Kopie, sondern immer ein Original. Diese kann in beliebiger Stückzahl ausgestellt werden und kann sich auch verändern.
Falsch. Du hast den amerikanischen/deutschen Pass, aber nicht die Geburtsurkunde.