Kann man heutzutage als Minderjährige(r) König(in) werden?
Guten Abend :) Nehmen wir an der König oder die Königin eines Landes stirbt und der Nächste in der Thronfolge ist minderjährig, könnte man ihn einsetzen?
6 Antworten
Das hängt von der Thronfolgeregelung des Landes ab.
Im Westlichen Teil von Europa wohl kaum.
Wo die Königshäuser eh nur repräsentative Aufgaben haben.
Das ist bei jeder Monarchie anders geregelt. Meistens übernimmt dann jemand aus der Verwandtschaft die Regentschaft.
Bei der Uroma vom heutigen niederländischen König Wilhelm, bei Königin Wilhelmina war das so, dass diese im Alter von 10 Jahren „dran gewesen wäre".
Dann hat aber ihre Mutter die Regentschaft übernommen und Wilhelmina wurde früh (im Jahre 1898) mit 18 Jahren für volljährig erklärt, um Königin zu werden.
Ja, natürlich. Der Nächste in der Thronfolge ist im Augenblick des Sterbens des Monarchs König/in gewesen. Nur als Minderjährige/r muß er/sie eine/n Regent/in haben, ebenso wie in der Geschichte.
Na keine Ahnung was bei den inzestiösen Familien so geht. Der Junge kam früher an die Macht und hat sich dann mit Schwester oder Cousine vermehrt um die Linie ,,rein" zu halten. So läuft das denk ich auch immernoch, abet ab wann man König und kicht mher Kronfolger ist kommt auf das Land an. So ein Habsburger Inzestbursche hatte mal nen so hohen Inzestwert, dass er aus 4 Generationen Geschwisterehen stammen musste..