dürfen polizisten minderjährige schlagen?

21 Antworten

Nein
§ 225 StGB
Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1.seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,2.seinem Hausstand angehört,3.von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder4.ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1.des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder2.einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

kayo1548  30.01.2016, 17:03

Dir ist schon klar, dass dies hier kaum so anwendbar ist oder?

Und natürlich dürfen Polizisten bei entsprechender Grundlage auch Gewalt einsetzen, sogar Waffengewalt.

Wäre ja auch eine Katastrophe wenn das nicht ginge oder?

Um dich da einzulesen kannst du mal in die Polizeigesetze der Länder schauen und natürlich greift auch Notwehr und co.

Spectre007  31.01.2016, 13:44

Das ist mir auch klar

Es gibt durchaus Situationen, in denen das erlaubt wäre. 

Z. B. wenn ein Minderjähriger einen Polizisten tätlich angreift. Üblicherweise steht aber schlagen nicht auf dem Programm. Die Polizisten sind trainiert, nach Möglichkeit nicht zu schlagen sondern den Angreifer zu Boden zu bringen und zu fixieren. 

Auch bei Ausschreitungen im Rahmen von Demonstrationen kommt schon mal der Schlagstock zum Einsatz. Auch hier gibt es Situationen, wo der Einsatz gerechtfertigt ist. 

Um genauere Angaben zu erhalten, wäre eine genauere Situationsbeschreibung notwendig.

Polizisten dürfen niemanden schlagen, aber wenn eine Maßnahme (z.B. Festnahme) gewaltsames Vorgehen erfordert, dann kann sich das auch gegen Minderjährige richten. Aber auch, wenn die Beamten sich selbst oder andere schützen wollen, es wird eher auf Pfefferspray hinauslaufen oder eben das mindeste, was nötig ist, um die Situation in den Griff zu bekommen. 

Wenn sowas vorkommt und du den Eindruck hast, dass es zu Fehlverhalten des Amtsträgers kam, steht dir der Rechtsweg offen, Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. So wird das überprüft und bei tatsächlich rechtswidrigem Verhalten auch verfolgt.

Polizisten "dürfen" bei uns fast gar nichts. Leider.

Aber auch Polizisten haben Rechte, wie andere Menschen auch. Wenn du also jemanden schwer beleidigst oder gar schlägst, und derjenige schlägt sofort und instinktiv zurück, dann hatte der sehr wohl das Recht dazu. Ob derjenige Zivilperson oder Soldat oder Polizist ist, ist dabei egal.

Konkretes Beispiel: ein Feldwebel ging mit einem Zug Soldaten durch die Stadt, um sich gemeinsam an einer Blutspendeaktion zu beteiligen. Ein Passant baute sich vor dem Feldwebel auf und schnauzte ihn mit "du Nazisau" an, worauf der Feldwebel dem Schreihals unmittelbar und ohne zu zögern eine astreine Ohrfeige verpasste, so dass der Stänkerer hinflog. Dieser Stänkerer ließ sich den Namen des Feldis geben und erstattete Anzeige. Der Feldi wurde freigesprochen (also es kam nicht bloß zur Einstellung des Verfahrens) und von der Staatsanwaltschaft wurde in der Folge ein Verfahren gegen den Beleidiger eingeleitet. Und nein, deshalb hat ein Soldat keineswegs das Recht, jemanden zu schlagen. Es gibt aber Situationen, in denen das gerechtfertigt sein kann.

Polizisten dürfen niemanden einfach so schlagen - das kommt schon auf die Umstände an. Geht ein Minderjährigerauf zb auf einen Polizisten los, darf sich dieser aber auch zur Wehr setzen.