Kann man getätigte Telefonate zurückverfolgen obwohl nicht gesprochen wurde?
Hallo mein ex Freund und ich sind im Streit ausgegangen.ich hatte den Verdacht auf eine Schwangerschaft und wollte es mit ihm reden und ihm um Hilfe bitten (wir haben uns erst vor ein paar Tagen getrennt) da ich minderjährig bin.er wollte nichts mehr von mir wissen und er meinte wenn ich ihn weiter damit "nerve" würde er meiner ( sehr strengen) Mutter alles Erzählen.in der Tat hat er ein paar mal angerufen und direckt wieder aufgelegt.darauf hin hab ich vor lauter Wut geschätzte 100 mal täglich angerufen allein aus Wut.klar war das dumm aber ich fand das einfach richtig Mies und no hate bitte.naja ich habe immer mit unterdrückter Nummer angerufen und auch direckt wieder aufgelegt.nun ist sein Vater zur Polizei um herauszufinden wer das war und hat laut meinem Freund die SIM Karte lesen lassen.was erwartet mch nun und verarscht er mich nur oder ist es wircklich möglich dass ich eine Anzeige wegen Nachstellung kriege?vielen dank schonmal für die antworten.liebe grüße
3 Antworten
Das ist totaler Quatsch. Auf der SIM Karte kann man nicht auslesen wer angerufen hat. Da müsste man sich schon an den Netzbetreiber wenden und das geht nur mit Gerichtsbeschluß und das kann man auch nicht selber machen sondern nur die Polizei/Staatsanwaltschaft.
vielen dank! ich hab halt echt angerufen und das war auch dumm aber jetzt nicht so krass dass ich wegen stalking angezeigt werden sollte.egal vielen vielen dank :))
Verbindungen hinterlasen nun mal Spuren, vom Verbindungsaufbau bis Verbindungsende wird gespeichert. Da muß nicht gesprochen werden das sind ganz einfach technische Daten. ob Verbindungen ohne Gesprächsbeginn gespeichert bleiben kann ich jetzt nicht sagen. die SIM Karte braucht man nicht dazu, nur die Rufnummer. Wenn der Vater ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, dann kann eben rauskommen, wer 100x die Zielrufnummer angerufen hat. Nach Abschluß der Ermittlungen geht die Akte zur Staatsanwaltschaft, und die entscheidet dann ob sie dich anklagt. Inzwischen bist du auch zur Sache vorgeladen und auch gehört worden. mfg,
Keine Privatperson braucht: "...für ein solches ermittlungsverfahren einen richterlichen beschluß...."
Den holt sich die Staatsanwaltschaft schon alleine, wenn denn wirklich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. In deinem Fall glaube ich das aber nicht.
Wenn überhaupt, kommt da ´ne Ermahnung bei raus.
Die Polizei ließt doch nicht die SIM-Karte aus, Hat dir die Familie deines Freundes den Blödsinn erzählt (sind wohl etwas unterbelichtet).
Das einzige wäre ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft, und die lässt sich durch Gerichtsbeschluss vom Netzbetreiber die Verbindungsdaten geben.
Aber bei Familienstreitigkeiten hält sich Polizei und Staatsanwaltschaft in der Regel raus. Das gilt selbst für den schlimmsten Scheidungskrieg.
Die Polizei wird deinen (Ex?)-Freund mit Vater wieder nach Hause schicken.
Laß dich doch von solchen Typen nicht verar... schen.
Ausserdem muß man beweisen, daß du das Handy auch genutzt hast.
weißt du ob der vater für ein solches ermittlungsverfahren einen richterlichen beschluß braucht? ansonsten vielen dank für deine antwort