Kann man feststellen mit welcher Karte Bargeld am Automaten abgehoben wurde?
Frage an einen Bank-Mitarbeiter der Volksbank Mittelhessen
Kann man feststellen, mit welcher Karte vor einigen Jahren Bargeld am Automaten abgehoben wurde, es waren insgesamt 3 Karten ausgegeben. Angeblich lässt sich das nicht mehr feststellen, nur 12 Monate lang. Ich kann mir das nicht vorstellen und muss nun beweisen, das mit meiner Karte nichts abgehoben wurde. Muss ich die Polizei einschalten, um meine Unschuld zu beweisen?
Bitte nur Antworten von Mitarbeitern, welche mir eine gerichtsfeste Antwort geben können.
Vielen Dank!
3 Antworten
Ich habe dir doch schon vor zwei Wochen geantwortet, dass sich das anhand der Kartenfolgenummer eindeutig zuordnen lässt.
Buchungsdaten müssen von der Bank außerdem mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aussage, das ließe sich nur zwölf Monate lang feststellen, halte ich für Quatsch. Es kann höchstens sein, dass es dann etwas mehr Aufwand ist, die Daten zur Verfügung zu stellen.
1.Die Polizei hat damit gar nichts zu tun.
2.Selbstverständlich kann man noch feststellen, mit welcher Karte Bargeld abgehoben wurde. Die Banken müssen alle Unterlagen min. 10 Jahre aufbewahren. Mit welcher Karte etwas abgehoben wurde ist mit Sicherheit auf dem Kontoauszug zu sehen, den Du jederzeit gegen ein Gebühr anfordern kannst.
3.Ich weiss zwar nicht, worum es bei Dir jetzt geht, aber normalerweise, da Du von "gerichtsfest" sprichst, vor Gericht muss man nicht seine "Unschuld beweisen", sondern dem Angeklagten muss eine "Schuld" nachgewiesen werden. Also müsste umgekehrt Dir nachgewiesen werden, dass Du das Geld mit Deiner Karte abgehoben hast, wenn Du dies abstreitest.
Übrigens, wir sind keine "Mitarbeiter", sondern versuchen, hier in unserer Freizeit nach bestem Wissen anderen zu helfen ;-)
Mir wird unterstellt, mit meiner Karte Bargeld von meinem ehemaligen Arbeitgeber für mich abgehoben zu haben, sagt aber gleichzeitig, die Bank kann nicht feststellen, mit welcher Karte Geld abgehoben wurde. Und genau das glaube ich nicht. Als ehemalige Angestellte habe ich natürlich keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen und die Bank gibt mir auch keine Auskünfte. Ich kann aber doch auch nicht im Raum stehen lassen, dass ich Geld unterschlagen habe, das ist nämlich nicht der Fall. Meine Karte hatte ich nur um Auszüge aus dem Automaten zu holen.
Die ganze Firma spricht schon darüber. Was kann ich denn tun, ich möchte doch nur meine Unschuld beweisen.
mit dem entsprechendem Kontoauszug kannst du alles beweisen