Kann man eine Wohnung nur für ein paar Monate mieten bzw. geht das mit einem WG Zimmer?
5 Antworten
Bei Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch in einer Wohnung, deren Mieter eine Mieterpartei als WG bilden, ist zu beachten, dass alle Beteiligten dieser befristeten Vermietung zustimmen müssen. Diese Untervermietung bedarf ebenfalls der Erlaubnis des Eigentümers/Vermieters. Zu regeln wäre auch das Kündigungsrecht, denn Zeitverträge können von beiden Parteien nicht gekündigt werden.
Bei Studenten, die jederzeit damit rechnen müssen, dass ihre Ausbildung einen Ortswechsel erfordert, ist das durchaus üblich.
Im übrigen gilt natürlich Vertragsfreiheit
Das kann man.
Manchmal vermietet jemand sein Zimmer weil er für eine bestimmte Zeit ins Ausland geht.
Man kann aber auch einfach ein Zimmer mieten und kündigt fristgerecht; es ist aber darauf zu achten das man keinen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht hat.
Entscheidend sind immer die Vereinbarungen im beiderseits unterschriebenen Mietvertrag. Außer, sie verstoßen gegen geltendes Recht.
Findest du einen Vermieter, der damit einverstanden ist, warum sollte es dann nicht möglich sein.
im Prinzip, ja.