Kann man eine Spendenquittung auch auf die "Arbeitsplatzadresse" des Zuwendenden ausstellen?
Hallo alle zusammen!
Ich bin seit kurzem Vorstand in einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein (e.V.) und soll nun Spendenquittungen (im Folgenden: SpQ) ausstellen. Dafür habe ich auch schon eine Liste der Personen bekommen, die eine SpQ erhalten sollen.
Mein Problem ist, dass ich nur die "Arbeitsplatzadressen" (allesamt Mitarbeiter einer Universität) habe. Darf ich diese nun bei Ausstellung der Spendenquittung verwenden oder muss es auf jeden Fall die "Heimadresse" sein?
Viele herzlichen Dank für eure Hilfe im Voraus!
3 Antworten
Spenden könnten evtl. vom Spender steuerlich abgesetzt werden aber das ist nur bei ordnungsgemäßer Quittung möglich.Deshalb sollte die Anschrift exakt ausgefüllt werden.
Mit einer Betriebsanschrift kann kein Finanzamt etwas anfangen.
Vielen Dank für den Stern.LG:Peter501
Das sollte in jedem Fall die Wohnadresse sein - der Steuerpflichtige wird ja seine Einkommenssteuererklärung kaum von der Adresse seines Arbeitsplatzes aus einreichen.
Diesbezüglich solltest Du als Vereinsbeauftragter die Datenbank dringend aktualisieren - auch für den Fall, dass sonstige Kommunikation notwendig ist.
Ein "E.V." ist ohne Nutzen wenn die Privatadresse aller Mitglieder unbekannt ist.
Spätestens bei einem Rechtsstreit oder Beitragsrückständen brauchst Du die Privatadresse.
Es soll nicht nur - sondern es muss bei Vorhandensein der Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Spende, die Zuwendungsbestätigung an die Wohnadresse Spenders zu senden.
Spenden dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, die Ausrichtung Vereinsfeiern gehören zum Beispiel nicht dazu.
Es ist ausschließlich das das formgebundene Formular den Bundesministeriums für Finanzen zu verwenden.
Günter