Kann man durch eine Inventur die Einkommensteuer senken?

4 Antworten

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Die Inventur ist dann zu machen, wenn man bilanziert. Also bedeutet dieses eine Umstellung von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Bilanz. Die Bilanzaufstellung ist etwas teurer. Und die Inventur bedeutet natürlich auch mehr Arbeit. Schließlich zählt man nicht nur was da ist, sondern es sind auch die Werte zu ermitteln.

Mit der Inventur wird das steuerliche Ergebnis nicht zwangsläufig günstiger. Die Funktionsweise bei den Waren ist ganz einfach: Du kaufst im Jahr Waren für 12.000 Euro. Die würden Deine EÜR vollständig belasten. Verkaufst Du aber nur Waren im Wert von 11.000 Euro, dann würden die 1.000 Euro durch die Inventur in die Bilanz kommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bei der Bilanzierung würde also nur 11.000 Euro enthalten. Der gleiche Wareneinkauf würde also zu einem höheren Ergebnis führen.

In dem Jahr, wenn die Waren verkauft würden oder entsorgt werden, dann würden die den Wareneinsatz aber wieder erhöhen. Der Bilanzgewinn wäre im Vergleich niedriger.

Alle Unterschiede zwischen Bilanz und Einnahme-Überschuss-Rechnung führen lediglich zu Verschiebungen der Gewinne zwischen den Jahren. Bei der Bilanz gibt es dann aber doch ein paar Möglichkeiten die als Wahlrechte bezeichnet werden. Bei kleinen Betrieben sind die Auswirkungen aber kaum der Rede wert. Denn ob ich 1.000 Euro mehr oder weniger in diesem Jahr versteuern muss, dann habe ich irgendwann den Ausgleich.

Gestaltet man eine Bilanz so, dass man diesen Vorteil über Jahre zieht, dann bleibt unter dem Strich nur der sogenannte Zinsvorteil. Also in 2015 Umstellung auf Bilanz und 1.000 Euro geringerer Gewinn. Gesetzt den Fall, dass man es durch Gestaltung schafft, diesen Gewinn bis 2025 nicht zu versteuern, dann hätte man die darauf anfallende Steuer 10 Jahre nicht bezahlen müssen. Damit die Möglichkeit 10 Jahre das Konto weniger um den Betrag überzogen. Bei einem Steuersatz von 30% wären das also 300 Euro steuerliche Belastung. Bei einem überzogenen Konto mit 12% Zinsen beträgt die Ersparnis demnach 300 Euro x 12% x 10 Jahre = 360 Euro Zinsersparnis. Die aber auch den Gewinn nicht gesenkt hätten.

Nun kann man die Frage stellen: Lohnt das eigentlich? Es ist eine Frage der Situation des Unternehmens. Und es ist eine Wette auf die Entwicklung der Steuersätze. Geht man davon aus, dass die kalte Progression in den nächsten Jahren endlich beseitigt wird, dann kommt zu dem Zinsvorteil womöglich noch ein gesunkener Steuersatz. Vielleicht sogar die Abschaffung des Solidaritätszuschlages.

Persönlich finde ich die Bilanzierung fast immer aus kaufmännischer Sicht sinnvoller. Dafür nehme ich auch Mehrarbeit in Kauf. Oder würde auch bereit sein, wenn ich es nicht selber gelernt hätte mehr dafür zu zahlen.

Der Grund hierfür liegt darin, dass die steuerlichen Auswirkungen immer dann da sind, wenn auch der wirtschaftliche Vorgang gelaufen ist. Wenn ich beispielsweise für eine Steuerberatungspraxis als Kooperationspartner Arbeiten übernommen habe und ich könnte am Jahresende dafür keine Rechnungen schreiben, weil hier und da noch ein Beleg fehlt, dann kann ich den Wert dieser Arbeiten (vereinfachend gesagt, der in den laufenden Kosten enthalten ist) aus diesen Kosten raus rechnen.

Im Jahr der Fertigstellung kommen auch die Erträge und die Kosten kehren zurück, damit erreiche ich erst einmal einen gleichmäßigeren Gewinn und kann die Unternehmensleistung besser beurteilen. Sogar besser steuern. Bis hin zu Werbemaßnahmen usw.

Um die Bilanz wirklich nutzen zu können, da braucht man allerdings entweder eine gute Beratung oder was natürlich viel besser ist mindestens ein gutes kaufmännisches Gespür.

In der Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es einige Eigenwilligkeiten. Diese einzeln und in den Auswirkungen zu schildern sprengt jeden Rahmen. Doch ein Beispiel. In der EÜR wird die Einnahme der Umsatzsteuer dem Gewinn zugerechnet. Bezahlte Vorsteuer wird abgezogen. Zum Ausgleich werden die Umsatzsteuerzahlungen und -Erstattungen ebenfalls beim Gewinn berücksichtigt. Damit wird ebenfalls Gewinnverschiebung erreicht.

Dadurch, dass mindestens der Dezember, wenn nicht sogar das vierte Quartal oder sogar die ganze Jahressteuer in ein neues Jahr fallen, wird eine ungünstige Verschiebung im Bereich der Steuersätze erreicht. Man muss dazu ins Jahr der Gründung gucken. Oder sagen wir ins erste Jahr wo die Umsätze vergleichsweise steigen.

Eine Auswirkung aus dem Vorjahr haben wir im Gründungsjahr nicht. Oder wir hatten sogar Kosten vor Eröffnung und haben schon die Vorsteuer gezogen. Also rechnen wir unseren Umsätzen die Umsatzsteuer hinzu und können dem lediglich die Vorsteuern entgegensetzen.

Ein Ausgleich erfolgt ja erst im nächsten Jahr. Und damit erreicht der Fiskus einen Zinsvorteil für sich.

Es gibt also Auswirkungen wie man sieht. Und es gibt sie immer. Aber es ist auch nicht eindeutig, ob man diese beenden soll oder nicht. Wenn man allein auf diesen Punkt sieht.

Aus Gründen von Aussagekraft und Liquidität liegt die Bilanz vorn. Ob es sich lohnt???

Wenn bei der Inventur festgestellt wird, dass Ware fehlt, mindert es den steuerlichen Gewinn. Nur mit einer Inventur kann man das richtige Betriebsergebniss feststellen. Allerdings ist eine Inventur je nach Größe und Lagerung des Sortiments zeitaufwendig und sehr arbeitsintensiv. Trotzdem sollte eine Inventur immer gemacht werden. an kann auch einen rchnerischen Bestand ermitteln, der aber keine Fehlmengen berücksichtigen kann. Diese Inventur kann man nur mengenmäßig vornehmen.Um die Werte der Ware zu ermitteln geht man von einem durchschnittlichen Einkaufspreis aus ( Einkauf letzter Monat) ( oder Durchsnitt letzte 3 Monate) oder auch vom Wiederbeschaffungswert.

Der Warenbestand mindert doch den betieblichen Gewinn und somit das Betriebsergebnis.

Wenn allerdings ein Angestelltenverhältnis besteht, dann werden monatliche Lohnzahlungen fällig, die über Werbungskosten und Sonderausgaben gekürzt werden.

jurafragen  14.01.2015, 10:36
Der Warenbestand mindert doch den betieblichen Gewinn

Bitte was?

Wenn allerdings ein Angestelltenverhältnis besteht, dann werden monatliche Lohnzahlungen fällig, die über Werbungskosten und Sonderausgaben gekürzt werden.

Das hat m it der Frage jetzt aber überhaupt nichts mehr zu tun.

Bilanzierst Du? Oder erstellst Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

anders7777  14.01.2015, 11:03

Die Frage war doch: "Senken Inventurbestände die Einkommensteuer?"

Müsste es dann nicht heißen: "JA"?

jurafragen  14.01.2015, 14:22
@anders7777

Nein, müsste sie nicht. Es kommt darauf an. Worauf es ankommt, habe ich geschrieben.