Inventur mit Verkaufspreisen

3 Antworten

Inventur MUSS mit den NETTO Einkaufspreisen gemacht werden.

Beim Verkaufspreis ist ja noch die MwSt mit drin!! das sind ja auch nochmal fast 20%

Ich würde den EK aus dem VK (ohne MwSt) errechnen. Da nimmst du am Besten die von Euch vorgesehene durchschnittliche Kalkulation.

Natini 
Beitragsersteller
 12.07.2012, 17:01

Okay, also abzgl. der Mwst komm ich auf 24.000 euro. Rechnen wir mal max. mit nem Gewinn von max. 50 %, also dass der Verkaufspreis das doppelte des Einkaufspreises beträgt. komm ich ja immer noch auf 12.000 euro. Plus nochmal 1000 für Möbel und Elektrogeräte, da bin ich mit den 10.000 ja gut bedient, das ist dann ja angemessen oder was meint ihr?

Schorge  13.07.2012, 07:42
@Natini

Wenn ich so ein Geschäft kaufen würde, würde ich anders vorgehen.

Ich schaue mir die Bilanzen der letzten drei Jahre an. Daran kann ich dann ungefähr erkennen was der Laden am Jahr als Rohgewinn macht. Davon ziehst du deine Steuern (ungefähr) ab.

Der Betrag, der dann auf dem Papier steht ist das, was du in den nächsten Jahren als Gewinn (für Deine Tasche) zu erwarten hast, wenn alles so läuft wie bisher. Von diesem Betrag ziehst du dann nochmal dein Gehalt (kalkulatorischer Monatslohn) ab.

Was dann auf dem Papier steht (gesehen auf die drei Jahre) muss höher als 10000 sein. Denn dann hast Du in drei Jahren Deinen Kaufpreis wieder drin und hast in der Zeit auch ein Gehalt bekommen.

Ist der Betrag kleiner verlierst Du Geld. Ist der Betrag höher ist alles gut.

Hast Du einen Kredit für die 10000 aufgenommen musst Du die Bankkosten noch mit reinrechnen.

Ich würde die Mengenangaben der Inventurliste stichprobenartig überprüfen.

Verkaufspreis 30.000 Euro , wenn die Ware an den Hersteller zurückgeht,bekommt man z. B. 9.000 Euro. Dann sind die 10.000 Euro ( inkl. Möbel) doch ein Schnäppchen.

Also würde ich die Ware kaufen ( natürlich nur, wenn es keine Ladenhüter sind)


Dein Steuerberater benötigt eventuell eine Einkaufslste mit den Nettopreisen und der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Du kannst die Verkäuferin ja fragen, ob sie die Liste als Excel-Tabelle oder Word-Datei ( also als Datei, nicht also Papierliste) hat, dann musst du nicht eintippen.

Mit Hilfe der Inventurlste kannst du ja eine Excel-Tabelle erstellen und Einkaufspreis, Umsatzsteuer usw. einsetzen.

Wie die Übernahme der Möbel und Elektrogeräte berechnet wird, klärst du vorher mit deinem Steuerberater.

Schau auch in den Mietvertrag. Wenn eine Einbauküche zum Laden gehört, musst du sie nicht der Verkäuferin abkaufen.

Natini 
Beitragsersteller
 12.07.2012, 17:28

Achso, stimmt, die 10.000 gelten dann am Jahresende als Betriebsausgaben oder wie? Also brauche ich die Inventarliste mit den Einkaufspreisen und der Mwst für die Jahressteuerabrechnung?

JohannesJ54  13.07.2012, 03:35
@Natini

Frag deinen Steuerberater. Es kann sein, dass du den gekauften Warenbestand im ersten Jahr als Ausgaben einträgst. Die gekauften Möbel kostet mehr als 410.- Euro, musst du dann auf die Nutzungsdauer aufteilen.

Die Inventurliste mit den Einkaufspreisen und der Steuer dürfte kein Problem sein, aber du zahlst ja nicht den Preis auf der Liste sondern die Ware und die Möbel kosten zusammen 10.000 Euro.