Kann man Angezeigt oder Verklagt werden weil, man Voodoo macht?
Hallo
Also ich kenne Voodoo von mein Heimatland und hier in deutschland weiß ich nicht ob man verklagt oder angezeigt werden kann wenn jemand weiß das ich Voodoo gegen jemanden benutzt hab den er kennt hilft mir bitte.
PS. Ist Sehr notwendig!!!!!!!!!!!!!!!
11 Antworten
So etwas wird in Deutschland "abergläubischer Versuch" genannt und unterliegt nach allgemeiner Auffassung keiner Strafbarkeit. Ausführungen zu den Gründen der Straflosigkeit spare ich mir aber an dieser Stelle ;)
Nein, denn das deutsche Gesetz glaubt nicht an überirdische Kräfte. Das natürlich nur solange, wenn du mit Voodoo das Einstechen auf eine Puppe meinst, ohne dass die Zielperson davon mitbekommt.
Wenn du der Zielperson unter die Nase reibst, dass du so etwas machst und weisst, das dein Opfer an die Wirksamkeit von Voodoo-Praktiken glaubt, kann das möglicherweise als Belästigung ausgelegt werden oder irgendwelchen Paragraphen, welche Psychoterror verurteilen.
Da das selbstverständlich kompletter Humbug ist, ist dein "Voodoo gegen jemanden verwenden" ohnehin ohne jede Wirkung und kann somit auch nicht angeklagt werden. Aberglaube ist nicht strafbar, ebensowenig wie Dummheit strafbar ist.
Wenn du allerdings Schadenszauber gegen Geld anbietest, dann machst du dich des Betruges strafbar.
ABER: Voodoo beinhaltet Elemente, die in Deutschland sehr wohl verboten sind. Etwa wenn davon Tiere betroffen sind. Du darfst keine Tiere zu deinem Vergnügen töten.
Ach ja, sehe gerade, dass die Frage doppelt ist: Gibt es auch religionsfreiheit für Voodoo??
Ach ja, sehe gerade, dass die Frage doppelt ist: Gibt es auch religionsfreiheit für Voodoo??
Nein, kann man nicht, weil niemand die Wirksamkeit dieses Schmarrns beweisen könnte, was aber für eine Anklage zwingend notwändig wäre. Außerdem wenn du Voodoo angeblich kennst und es gleich zuerst darauf definierst, es "gegen" jemanden ein zu setzen, hast Du Dich entweder niemals richtig damit beschäftigt oder hast damit etwas im sinn, das man sich, ob es wirkt oder nicht, allein zu denken, schon moralisch verbieten sollte.
Wobei noch zu überlegen wäre, ob jemand, der in einem modernen und aufgeklärten westlichen Land lebt und derartigen Quatsch glaubt, nicht ohnehin dringend in ärztliche Behandlung gehört.
Wenn die Rechtswissenschaft Gedankenübertragung oder Magie als unwirksam sieht, kann es nicht strafbar sein. Anders ist die Sache natürlich aus moralischer Sicht zu sehen. Eine Schädigungsabsicht, die dem Geschädigten kundgetan würde, ist allerdings strafbar.
Ach ja, sehe gerade, dass die Frage doppelt ist: Gibt es auch religionsfreiheit für Voodoo??