Kann kann ich trotz Vorstrafe einen Waffenberechtigungsschein machen?
Ich bin schon mal rechtskräftig verurteilt worden es waren aber keine Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, oder Raub. Da die Welt immer verrückter wird stelle ich mir nur die Frage ob ich auch ein Waffenberechtigungsschein bekommen kann.
3 Antworten
Was meinst du mit "Waffenberechtigungsschein"
Was soll das sein?
Es gibt üblicherweise eine Waffenbesitzkarte und wenn man die hat, dann kann man zu einer dieser Waffen, die dort eingetragen sind einen Waffenschein beantragen, der eigentlich immer abgelehnt wird.
Also was meinst du mit deinem "Waffenberechtigungsschein"?
Waffenscheine werden so gut wie nie ausgestellt. In Deutschland sollen es nur 4000 - 10 000 Privatpersonen sein. Bekommt man, wenn man erheblich mehr gefährdet ist als der Durchschnitt. Und wenn die Kriminalität hoch geht, dann sind immer alle gleich stark gefährdet. Ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.
Und generell zum legalen Waffenbesitz: Bei Vorstrafen von nicht mehr als 59 Tagessätzen oder 3 Monaten Bewährung. Dabei dürfen das keine Straftaten mit Betäubungsmitteln, Drogen, Alkohol, Waffen oder Gewalt gewesen sein. Dann gibt es noch die Persönliche Eignung. Die ist nicht gegeben wenn du mal irgendwo und irgendwann von der Polizei betrunken angetroffen wurdest. Nur mal als Beispiel. Die InPolAkte ist ziemlich detailiert.
Nein. Unter keinen Umständen besteht in Deutschland irgendeine Möchlichkeit, dass du einen Waffenschein bekommen könntest.
Auch eine Waffenbesitzkarte kannst du mit einer Vorstrafe nicht erhalten.
Nicht mal den Kleinen Waffenschein für Gaspistolen bekommst du.
Sicher, doch ohne konkrete Angabe, wie etwa "ich habe eine Vorstrafe wobei es um zehn Tagessätze ging" oder "ich habe eine Vorstrafe wobei es um achtzig Tagessätze ging" oder "ich habe eine Vorstrafe wegen Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung sowie eine Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung" sind konkrete Angaben kaum möglich, weshalb die grundsätzliche Pi-mal-Daumen-Regel "WBK nur bei sauberem Führungszeugnis", "Waffenschein nur bei sauberem Führungszeugnis" in der Regel schon die passende Antwort ist.
Kann so pauschal nicht gesagt werden. Es kommt auf die Art und Schwere des Delikts sowie die Höhe der verhängten Strafe an. Leider hat der Fragesteller hierzu nichts geschrieben. Die Wahrscheinlichkeit einer Antragsbewilligung steigt durch die Vorstrafe nicht gerade, das ist klar.