Kann ich wegen Besitz von nackt bildern einer anderen Person angezeigt werden?

8 Antworten

Sie kann jeden anzeigen, der die Bilder verbreitet, egal, von wem er sie bekommen hat. Verstoß gegen § 2o1a Abs 2 StGB in Verbindung mit § 22 Kunsturhebergesetz "Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes" Das wird teuer.

Ich habe daraufhin das Foto ebenfalls weiter geschickt

Pecht gehabt! Natürlich kann sich dich anzeigen und ich hoffe, dass sie dies auch tun wird. Erst denken und dann handeln, Junge!

Ich habe daraufhin das Foto ebenfalls weiter geschickt.

DEIN FEHLER! Du hättest es doch einfach nur zu löschen brauchen und alles wäre gut. Jetzt hast du jeden Ärger verdient, den du deswegen bekommst.

alter warum macht man sowas ?!

Tja eigentlich nicht weil du die Bilder weder gemacht noch verkauft hast oder? armes mädchen...

Altair555 
Beitragsersteller
 08.06.2013, 11:35

ich hab ihr gesagt das ich auf höre, über sie zu lachen und das es mir auch leid tut. aber ich bin nur einer von vielen und außerdem ist sie doch rein theoretisch selbst dran schuld. und sie hat das Foto ja selbst gemacht und es hat sie keiner gezwungen . was würde mir den rein theoretisch drohen ? Geldstrafe oder gar nix weil ich bin jetztmal 16

PrisonofMind  08.06.2013, 21:11
@Altair555

Auf deine paragraphenreiterei können wir verzichten! Das ist die theorie aber nicht die Praxis und wenn sie einen Anzeigen würde dann ja wohl der der die Bilder zuerst verbreitet hat! Die Prezesskosten decken den Reingewinn nicht ab und die Bilder sind ein für alle mal im Umlauf die bekommt man nichtmehr weg!

Altair555 
Beitragsersteller
 08.06.2013, 11:34

ich hab ihr gesagt das ich auf höre, über sie zu lachen und das es mir auch leid tut. aber ich bin nur einer von vielen und außerdem ist sie doch rein theoretisch selbst dran schuld. und sie hat das Foto ja selbst gemacht und es hat sie keiner gezwungen . was würde mir den rein theoretisch drohen ? Geldstrafe oder gar nix weil ich bin jetztmal 16

wiki01  08.06.2013, 11:01

Blödsinn. Lies mal § 201a Abs2 StGB und § 22.Kunsturhebergesetz. Warum antwortest du, wenn du nur Vermutungen anstellst, Das kann die Fragestellerin selbst.