Kann ich unbemerkt Reptilien und Spinnen in einer Mietwohnung halten?

5 Antworten

"Haustiere" pauschal zu verbieten, ist zwar nicht rechtens, wie schon erwähnt, Kleintiere müssen gestattet werden.

ABER:

Das gilt nur, solange von deinen Tieren keine Gefahr ausgeht. Riesenschlangen und ALLE giftigen Tiere, also auch Vogelspinnen und Skorpione, dürfen vom Vermieter verboten werden.

Kleine Würgeschlangen dürfen nicht pauschal verboten werden, kleine Echsen auch nicht. Hier besteht dann allerdings das Problem, dass diese häufig lebend gefüttert werden. Sobald die Futtertiere unter den Begriff "Schädling" fallen, Heimchen, z.B., darf der Vermieter die diese verbieten.

http://caesar-preller.de/recht-aktuell/exoten-in-der-wohnung/

Versuche es lieber gar nicht der Vermieter hat zwar nicht unbedingt das Recht in deine Wohnung einzudringen aber mit der Zeit fällt soetwas auf z.b beim Futterkauf usw suche lieber nach einer Wohnung wo Tiere erlaubt sind, oder Rede mit dem Vermieter über Kleintiere. MFG Michael

Die Klausel "Keine Haustiere" ist unzulässig. Kleine Tiere, die keine Belästigung für Nachbarn sind, können nicht verboten werden. Verheimlichen ist eher doof.

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/kleintiere-in-der-mietwohnung/

Mrscrocodile 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 21:05

Danke ist sehr informativ

Hallöchen, 

Reptilien und Vogelspinnen sind keine Haustiere. Wenn man ein Terrarium hat, muss man das beim Mietvertrag Abschluss angeben.

Ich hatte mal ein Kollege, der das nicht angegeben hat, der Vermieter hat ihm wegen dieser Sache eine Abmahnung geschickt ( wie er das erfahren hat... wahrscheinlich ist er in der Tierhandlung gesehen worden... auffälliges lebendes Futter ).

Er musste sein Terrarium aufgeben und die armen Viecher kamen ins Tierheim. 

Also unbemerkt könnte ein riesen Problem werden.

Viele Grüße

Spinnen und kleine Reptilien gehören in die Kategorie Kleintiere, die nicht genehmigungspflichtig sind. Ausserdem bellen sie nicht und sind ruhige Zeitgenossen, sie bringen nur manchmal die Gäste zum Schreien.