Doppelversicherung?

6 Antworten

Bei der selben Gesellschaft ist das nicht möglich, die würden den zweiten Antrag gar nicht policieren.

Bei unterschiedlichen Gesellschaften ist es grundsätzlich möglich, wenn du selber nicht mehr wusstest, dass du schon eine Versicherung hast oder z.B. auch wenn du vorzeitig eine neue Versicherung abschließt aber bei der alten die Kündigung nicht wirksam wird. Dann kannst du verlangen, dass der neuere Vertrag aufgehoben wird.

Siehe §78-79 VVG.

MarthaPoro 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 11:47

Ich habe eine HPV gehabt. Ich habe meinen Mann ende 2015 in diese Versicherung mit aufgenommen (älterer Vertrag) ich habe im selben schreiben diesen dann auf den nächstmöglichen Termin gekündigt. Diese HVP hatte die Nr EP....... Dieser wurde wie gesagt auch gekündigt. Jetzt wollen sie aber geld von mir für eine HVP mit der Nr. AS........ heißt im Klartext ich hatte 2 Versicherungen bei der selben Versicherung.

NamenSindSchwer  02.02.2018, 12:55
@MarthaPoro

Sorry die Beschreibung kapier ich nicht.

MarthaPoro 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 15:12
@NamenSindSchwer

Ich habe eine Haftpflicht gekündigt mit der Nummer EP...... Jetzt wollen die wieder Geld für eine Haftpflicht mit der Nummer AS....... Die EP....... wurde gekündigt. Wo kommt bei der selben Versicherung die 2te Haftpflicht mit der Nummer AS..... jetzt her?

NamenSindSchwer  02.02.2018, 15:14
@MarthaPoro

Keine Ahnung, die muss ja von irgendwem abgeschlossen worden sein...

Und wenn die mit der Nummer EP aufgehoben wurde, können ja auch nicht zwei Verträge bestanden haben.

§ 79 Abs. 1 VVG.

Der zweite Vertrag über das gleiche Wagnis sollte gar nicht geschlossen werden (können).

Ist dies geschehen, so ist der jüngere Vertrag aufzuheben.

Du selbst bist verpflichtet, bei einem Neuantrag anzugeben, dass du bereits versichert bist. Danach wird explizit gefragt.

Falsche Angaben führen zur Leistungsverweigerung.

Eine Doppelversicherung ist tatsächlich unzulässig. Der jüngere Vertrag wird dann aufgehoben.

Ausser der Kfz-Versicherung ist dies jederzeit möglich - du kannst auch 2 Unfallversicherungen haben und beide müssen leisten...

kevin1905  01.02.2018, 15:03

Sind ja auch Summenversicherungen.

Man kann aber nicht zweimal den Hausrat unter gleicher Anschrift zu 100% versichern.

Hier gilt §§ 78, 79 VVG.

Kann es auch sein, dass es sich um 2 verschiedene Haftpflichtversicherungen handelt?

Möglich wäre z.B.:

Privathaftpflicht

Gewässerschadenshaftpflicht

Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht

Ansonsten kann ich deine weiteren Hinweise hier im Thread nicht nachvollziehen.