Kann ich mit 16 zu meinen Freund ziehen?

8 Antworten

Solange du noch minderjährig bist,entscheiden das entweder deine Eltern,da würde es ausreichen,wenn sie ihre Zustimmung geben und weiterhin ihren Pflichten nachkommen würden!!! Wenn das Jugendamt vorläufig dein Sorge / Aufenthaltsbestimmungsrecht übernimmt,weil du mit deinen Eltern nicht mehr zurecht kommst,liegt es am Jugendamt,was sie für dich am besten halten.Sollten sie der Meinung sein,das du noch nicht reif genug bist,wird dir das mit Sicherheit nicht gestattet.Dann wirst du wahrscheinlich in ein betreutes Wohnen kommen,wo du vom Jugendamt begleitet wirst.

Ich denke da hast du eher schlechte Chancen. Du kannst das beim Amt mal erwähnen und die werden das mit Sicherheit auch ernst nehmen. Sehr wahrschienlicht, dass du letztendlich auch zu ihm ziehend darfst ist eher gering.

Deine Eltern werden bei der Entscheidung auch mit Sicherheit mitreden drüfen.

Andere Möglichkeit für eine Auszug wäre eine betreute Wohnform. Dafü braucht es aber auch einige Vorraussetzungen. Das kann ich jetzt aus dem was du geschrieben hast nicht beurteilen ob das möglich ist.

Das liegt ganz beim Amt und deinen Eltern. Auch wenn deine Eltern dir das erlauben kann es sein, dass das Amt nein sagt. Deine Mutter/ dein Vater muss trotzdem deine Miete und dergleichen zahlen können damit das Amt zustimmt. Außnahme ist allerdings wenn du familiäre Probleme hast, und deshalb das wohnen bei deinen Eltern nicht mehr zumutbar ist. Dann übernimmt auch das Amt die Kosten. Hab ich selber alles schon durch. Brauchst allerdings einen unterschriebenen Brief deiner Mutter/ deines Vaters in dem genau steht, warum du nicht mehr zu Hause wohnen kannst.

BeatifulGirl 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 22:43

Ich habe ja familiare probleme . welche kosten übernimmt das amt dann ?

BlueSeptember  13.09.2013, 22:32
@BeatifulGirl

Da du noch zur Schule gehst, denke ich, müsstest du mal beim Arbeitsamt nachfragen, wohin du dich wenden musst. Vom Amt wird normalerweise nur die Miete (in deinem Fall die Hälfte, da das mit deinem Freund aufgeteilt wird) bezahlt. Es sei denn du gehst nicht mehr zur Schule und bist Arbeitslos. Sobald du eine Ausbildung anfängst oder studierst, musst du je nachdem BAB oder BAföG beantragen. Aber wie gesagt, frag einfach mal beim Arbeitsamt nach.

Ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt einem 23jährigen Mann ein 16jähriges Mädchen anvertraut. Aber in zwei Jahren bist du volljährig und zur Hälfte fertig mit der Ausbildung, dann kannst du mit deinem Freund zusammenziehen. Ich weiß, das hört sich nach einer langen Zeit an, aber das geht vorbei.

mh kann gehn aber sicher du 16 er 23 wie lang seit ihr den schon zusammen? glaubst du das wird was? sei doch mal realistisch ich sag das jetzt auch nur weil emine ex auch mal so nen freund hatte sie 15 er 20 und er hat sie mit 3 älternen betrogen und sie wollte auch nach nem halben jahr damals zu ihm ziehn also nur so eher vorsichtig sein

Brombaerin  12.09.2013, 22:19

@HolzixDDD - ja, das ging ausgerechnet mir auch zuerst durch den Kopf. Aber man weiß es nicht. Ich habe meinen Mann mit 17 kennen gelernt, da war er 24. Jetzt sind wir in der nächsten Woche 33 Jahre verheiratet.

BeatifulGirl 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 22:15

Also kann ich zum Amt sagen ich möchte zu meinem Freund ziehen und die würden sich das überlegen oder wie ist das ?

angeliclocket  12.09.2013, 22:16
@BeatifulGirl

ne das kannst du vergessen. als minderjährige landest du entweder im Betreuten Wohnung, Pflegefamilie oder bei anderen Verwandten die sich um dich kümmern können

angeliclocket  12.09.2013, 22:16
@BeatifulGirl

ne das kannst du vergessen. als minderjährige landest du entweder im Betreuten Wohnung, Pflegefamilie oder bei anderen Verwandten die sich um dich kümmern können