Mit 15 ausziehen ?
Hallo ihr Lieben,
mich würde mal interessieren ob es rechtlich eine Möglcihkeit gibt, schon mit 15 ohne Eltern in eine Wohnung zu ziehen. Ich mache es natürlcih nicht ohne Grund, Das Verhältnis zu meinen ELtern und meiner Schwester ist seit Jahren sehr sehr schlecht, aber es liegt nicht dran das ich in der Pubertät bin und blabla... unsre Streits sind nciht mehr normal, also ich werde nciht geschlagen oder so nciht falsch verstehen aber jeder hat sein eigenes Leben und alle gehen sich gegenseitig aus dem Weg, keiner weiß was momentan im Leben des anderen vorgeht, und die Stimmung ist immer sehr angespannt, und ich habe keine Lust mehr nach Hause zu gehen weil ich mcih nicht mehr wie "zu Hause" fühle...
Danke schon mal im Vorraus
14 Antworten
Hallo Du da,
die Zeit, zwischen dem 14. (erwachsen werden kann aufregend sein) und 21. Lebensjkahr sollten eigentlich die schönsten und interessantesten Jahre eines Menschen werden.
Du schreibst zwar nicht ganz genau, warum Deine Familie dieses Wohlgefühl nicht vermitteln kann, aber ich finde es erst einmal:SCHLIMM :Schöne Jahre können also auch problematische Zeiten mit sich bringen.
Aber auch Jugendliche, vor allem ab 16 Jahren, habe schon gewisse Rechte.Das Jugendamt wird Dich anhören wollen. Du musst aber auch in Kauf nehmen, dass Deine Eltern --- befragt werden.Weder Jugendamt noch Eltern sind allmächtig.
Das regelt der § 1631 ff BGB.
Das ist nicht nur ein dickes Buch, es ist auch schwerer Stoff. Dir das durch zu lesen, möchte ich Dir ersparen. Es ist ja auch für Anwälte und Menschen gemacht die mit Anwälten, Ämtern etc. zusammenarbeiten.§ 1 des Achten Sozialgesetzbuches erklärt deutlich, dass u.a. jeder "Jugendliche" ein RECHT auf eine gute Erziehung hat um seine Persönlichkeit entwickeln zu können.Du sozusagen:Gesellschaftsfähigwirst.Es gibt viele § in denen eine würdevolle Kindheit und Jugend festlegen.Welche Rechte Du mit 16 Jahren hast habe ich Dir mal von wikipedia kopiert.
Falls es Dich interessiert lesen und neugierig sein, macht immer noch schlau…so neben bei erwähnt.Vollendung des 16. Lebensjahres
• Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB) • Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) • Einsichtsrecht ins Geburtenregister (adoptierte Kinder, § 62Personenstandsgesetz, bis 1. Januar § 61 Abs. 2 PStG) • Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes (§ 1 Gesetz über Personalausweise, ab 1. November 2010 § 1 PAuswG) • Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz(§ 12) und Ausländerrecht (§ 80 Aufenthaltsgesetz) • Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG) • Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV) • Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt • Aktives Kommunalwahl- und Bürgerschaftswahlrecht (Landtag) im Land Bremen ab 2011. • Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz) • Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz) • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK) • Führerscheinerwerb Klasse A1, M, S, L, T (§ 10 Abs. 1 FeV) • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei Straftaten, die die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) beinhalten • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener (§ 174 StGB) sowie von Jugendlichen (§ 182 StGB, hier Schutz überwiegend bis zum 18. Lebensjahr) und bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB) • Erwerb der Segelfluglizenz (§ 23 LuftVZO)
Wenn es um Deine persönliche Freiheit geht: musst Du noch ein bisschen warten.
Vielleicht ist im Forum ja in diesem Fall sachkundig, wie es bei minderjährigen Kindern, von Gesetzes wegen aussieht.
Aber auch diese Frage wird man Dir dort gerne beantworten.
Es gibt auch Anwälte für Kinder und Jugendliche. Den Weg in dieses Forum hast Du gefunden. Trotzdem hier ein Link:
http://www.v-a-k.de/index.php?VAK_CMS=2cdf50e28b1286f9e9b0d795628af96e
Gib bei google die Frage Anwälte für Kinder ein. Du wirst Dich wundern.
Es ist erstaunlich wie viele jungendliche Kinder zu ihrem eigenen Wohl von zu Hause, gegen den Willen der Eltern, mit Zustimmung des JA´s, ausziehen. L E I D E R!!!
Das ist ein ungeheueres Prozedere.
Aber das JUGENDAMT hilft so gut wie es die Gesetzte zulassen.
Ich wünsche mir, Du kannst es Dir noch einmal überlegen, mit Deinen Eltern reden.
Vielleicht haben Deine Eltern Probleme von denen Du nichts weißt!?
Deshalb die miese Stimmung?
Glaube mir, es gibt nichts Wertvolleres als eine Familie.
Das kann ich aus großer Erfahrung schreiben.
Wenn alle im Augenblick ein bisschen verrückt sind, versuche erst einmal heraus zu finden warum --- und urteile dann.
Vielleicht kannst Du ja sogar helfen. Mache Dich bemerkbar, Deine Eltern denken möglicherweise Du bist mit Deinem Leben zufrieden ---ja es könnte die Pubertät sein die Dich da eingeholt hat--- !?
Da wird ein jugendlicher Mensch besonders sensibel. Ich habe es noch nicht vergessen. Liebe Grüße zu Dir mulle
Hallo liebe AbfvonBleri,
prinzipiell gibt es natürlich die Möglichkeit in ein "betreutes Wohnen" zu ziehen. Hier gibt es verschiedene Varianten: eine Mädchen-WG, ein Wohnheim usw. Was ich aber bezweifle ist, dass du mit fünfzehn Jahren eine eigene Wohnung beziehen kannst / darfst. Vorher müsstest du dich aber ans örtliche Jugendamt wenden, und das mit denen besprechen. Am Jugendamt führt also kein Weg vorbei, denn die sind für solche Sachen zuständig. Ich glaube aber nicht, dass die sofort sagen "Okay" und du ausziehen kannst. Vorher werden sie versuchen beispielsweise mit einer Familientherapie die Lage zu kitten. Erst wenn alles nichts bringt wirst du ausziehen können.
Mein Vorschlag: Nimm dir eine Freundin, oder eine Lehrerin deines Vertrauens, oder.... und geh mit demjenigen zum Jugendamt. Die werden dir helfen, und die sind nicht böse, so wie viele denken. DIE VERSUCHEN NUR DIR ZU HELFEN.
Ich hoffe, dass du eine Lösung findest und dass es dir bald besser geht.
Liebe Grüße Bright-spirit
Geh zum Jugendamt, schildere Deine Situation und frag nach betreutem Wohnen.
Es gibt aber noch andere Lösungen: Familientherapie, Familienhilfe, Pflegefamilie - was man aber nur persönlich und möglichst mit allen zusammen klären kann.
Aber der erste Weg ist das Jugendamt.
ausziehen ist keine Lösung, vor allem nicht wenn man 15(!!!) ist. Glaub mir, wenn du ausgezogen bist, wird es dir nicht besser gehen. Es werden andere Probleme auf dich zukommen! Versuche eher das Problem zu lösen! Versuch das Verhältnis zu deiner Familie zu verbessern. Geh einfach zu deiner Schwester und bau ein gutes Verhältnis auf, geh zu deinen Eltern und umarme sie einfach mal. Oder versuche am Besten mit deinen Eltern zu reden und sag wie du dich fühlst. Aber ausziehen ist echt keine gute Lösung. Und wenn gar nichts klappt, dann frag vllt deine Verwandten um Hilfe: deine Tante, deinen Onkel, deine Oma? Vielleicht können sie mit deinen Eltern reden?
Naja dass es schlechte Menschen gibt, bezweifelt irgendwie niemand- nur schlechte Eltern wird immer bestritten. Ja macht Sex Menschen denn besser???
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Du kannst diene Eltern um Erlaubnis bitten und sie das Ganze auch finanzieren lassen. Du kannst in der Verwandtschaft fragen, ob dich jemand aufnimmt, bis du volljährig bist. Du kannst abhauen und dich aufgreifen lassen, dann bist du ein Fall für´s Jugendamt. Du kannst auch direkt zum Jugendamt gehen nd nach Möglichkeiten fragen. Du kannst dir eine Ausbildungsstelle auswärts suchen und in einem Wohnheim wohnen. Ich kann deinen Wunsch übrigens gut verstehen. Es ist schrecklich, wenn man in so einer Atmosphäre des Schweigens leben muss.