kann ich mir aus gesundheitlichen Gründen vom Jobcenter ein neues Bett finanzieren lassen?
hallo,
Seit etwas über zwei Jahren wohne ich nun in dieser Wohnung. ich beziehe ALG II und habe einen Antrag auf Erstausstattung beim Einzug bewilligt bekommen. Da ich allerdings tatsächlich bei 0 angefangen habe (also ohne Töpfe, Pfannen, Kochgeschirr, Möbel etc.) waren die knapp 1500€ auch schnell weg. Ein Bekannter hat mir seine alte Schlafcouch geschenkt, die ich dankend angenommen habe. So konnte ich mich erstmal auf Kühlschrank, Waschmaschine, Kochgeschirr und Co konzentrieren.
Vor 2 Monaten ist allerdings genau auf Hüfthöhe eine Feder gerissen, die nun unten aus der Couch rausguckt und das Sofa hängt durch. Ich habe als vorübergehende Lösung ein Holzbrett zwischen zwei Balken in der Couch geschoben damit an der Stelle das Sofapolster dort aufliegt und nicht mehr durchhängt. Leider merkt man das Brett deutlich beim Liegen und sitzen auf dem Sofa und seitdem bekomme ich ständig immer schlimmere Rückenschmerzen.
Nun jetzt meine Frage: wenn ich mir von einem Arzt attestieren lasse, dass die Rückenschmerzen nicht mehr vertretbar sind und durch die in sehr schlechtem Zustand befindliche Schlafcouch verursacht werden. kann ich dann eine Sonderleistung oder ein Darlehen o.ä beantragen um mir eine neue Schlafcouch kaufen zu können?
wie muss ein solcher Antrag aussehen, welche Leistung könnte mir da zustehen?
Mit freundlichem Gruß, Naleesha
3 Antworten
Den Weg zum Arzt kannst du dir sparen,damit wirst du nicht durchkommen,kannst also gleich einen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen,dann bekommst du aber auch nur einen geringen Betrag zugestanden,der dann für ein gebrauchtes reichen muss !
Du kannst im Internet unter ,, Harald - Thome - Erstausstattung " einmal nachsehen,da müsstest du eine oder mehrere Tabellen finden und da findest du dann auch den Betrag der dir dann ggf.bewilligt würde.
In den formlosen Antrag schreibst du dann,dass du auf dieser Couch nicht mehr schlafen kannst,weil sie defekt ist und du dadurch schon gesundheitliche Probleme bekommen hast und das ganze schickst du dann an dein Jobcenter und vermerkst auf dem Umschlag,, an die Leistungsabteilung " BG - Nummer nicht vergessen.
Danke dir für deinen Stern !
Nein.
Nur beim Umzug besteht die Möglichkeit auf eine einmalige Kostenpauschale von 1000€ pro Leben.
Du kannst auch ohne ein ärztliches Attest um ein Darlehen bitten im JC.
Auf ein Darlehen wird es ohnehin hinauslaufen, denn eine Finanzierung wirst du nicht bekommen - derlei Anschaffungen sind aus der Regelleistung anzusparen.
Ein ganz einfacher formloser Antrag reicht da.