Darlehen vom Jobcenter für Computer?!
Guten Morgen,
mir ist gestern mein Computer kaputt gegangen und habe kein Geld für einen Neuen. Denkt Ihr es ist möglich, beim Jobcenter ein Darlehen für einen "neuen" PC zu beantragen, mit der Begründung,dass man diesen dringend für Bewerbungszwecke braucht (alle Bewerbungsunterlagen sind auf der alten Festplatte&online suchen und bewerben für Ausbildungsstellen).
Wieviel würdet ihr für den PC beantragen?Ich denke 300€ sollten es schon sein.
Liebe Grüße
Max
8 Antworten
Das Jobcenter wird (berechtigt) den Einwand bringend das der alte Rechner repariert werden soll. Ein Computer besteht aus Einzelkomponenten die nicht alle gleichzeitig kaputt gehen!
Wer arbeitslos ist hat selbst Zeit genug die Komponente zu tauschen!
Lol ... die Reparatur ist keine Funktion der Zeit, sondern des technischen Know Hows.
Die ARGE darf und wird nicht voraussetzen, dass sich eine Leistungsempfänger mit der Reparatur von PCs auskennt.
Zusatz: Wenn heute der Strom abgeschaltet wird funktioniert der Rechner sowieso nicht!
Alleine fürs Bewerben wirst du kein PC-Darlehen erhalten; wenn du den PC im Rahmen einer Selbständigkeit benötigst, ist ein Darlehen möglich bzw. nicht ganz unwahrscheinlich, liegt aber immer im Ermessen des SB.
Wenn der Computer eine benötigte Anschaffung im Hinblick auf den Einstieg in eine Versicherungspflichtige Tätigkeit ist, d.h. wenn dieser für einen in Aussicht stehenden Job benötigt wird, kann das Jobcenter Kosten von 350 Euro für einen Computer plus 60 Euro für einen Drucker bewilligen. Hängt am Ende aber von der Einschätzung des Sachbearbeiters ab.
Ich fürchte, dass Du bei Deinem Umgang mit Geld zu Recht gesagt bekommst, dass Du erstmal die bestehenden Schulden abstottern solltest, bevor Du weitere machst.
Du kannst es natürlich versuchen, aber große Hoffnungen würde ich mir da nicht machen... Zumal man PCs für deine Zwecke schon für unter 100 Euro bekommt, aber wenn du Glück hast geben sie dir ein paar Euro fürs Internetcafé.
Die Reparatur durch einen Fachmann wird in der Regel bei älteren Geräten unverhältnismäßig teuer sein und deshalb normalerweise nicht als Einwand vorgebracht werden.