Darlehen vom Jobcenter zur Schuldentilgung?
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe vor geraumer Zeit Schulden gemacht, die ich bis heute nicht beglichen habe (weil ich es nicht konnte und teilweise verdrängt habe). Nun habe ich zwei gerichtliche Mahnbescheide bekommen, i.H.v. ca 1000 € gesamt. Da ich aber Hartz IV beziehe, kann ich die Forderungen nach wie vor nicht begleichen. Nun hatte ich gelesen, dass das Jobcenter bei Miet-, Strom-, oder Gasschulden ein Darlehen bewilligen muss. Allerdings handelt es sich hier um Schulden bei einer Mietwagenfirma und einem Inkassounternehmen. Verhält sich das in diesem Fall genauso? Es sei noch dazu gesagt, dass ich mich derzeit in einer Umschulung befinde und davon ausgehe, in einem Jahr vom Betrieb übernommen zu werden und dann auch ein kostendeckendendes zu bekommen. Ich habe die jeweiligen Amtsgerichte auch schon angeschrieben und um Zahlungsaufschub gebeten.
5 Antworten
Für die genannten Schulden kannst Du vom Jobcenter leider keinen Kredit bekommen.
Auch Deine Bitte um Zahlungsaufschub an die Amtsgerichte waren nicht die richtige Adresse: Du mußt Dich dieserhalb an die Gläubiger wenden, also den Autoverleih und das Inkassounternehmen.
Ich hoffe, Du hast bereits ein P-Konto? WQenn noch nicht, geh schnellstmöglich zu Deiner Bank/Sparkasse und laß Dein Girokonto zum P-Konto umstellen.
Naja ich hab jetzt die beiden Gläubiger mal angeschrieben und um Ratenzahlung gebeten, in der Hoffnung, dass es nicht zu spät ist. Mittlerweile ist aber auch schon der erste Vollstreckungsbescheid gekommen. Ich hoffe. ich kann da noch was drehen. sind ja insgesamt doch "nur" knapp 790 €
Nö, übernimmt das Jobcenter nicht und es kommt noch schlimmer, bezahlst Du die Schulden auch nur ratenweise aus Deinem Regelsatz, könnte man Dir unterstellen Du bräuchtest scheinbar kein ALG II, weil Du ja irgendwo noch Geld haben musst wenn Du vom Regelsatz Schulden abbezahlst. ;)
Wäre ich in solch einer Situation, würde ich mir überlegen ob ich nicht auch noch andere Schulden habe, oder unnötige Ratenkäufe am Laufen habe, die ich einstellen könnte um dann die gesamte Masse in eine private Insolvenz mit zu nehmen.
Ist zwar nicht die feine englische Art, aber während der Insozeit lernen die meisten Leute mit Geld umzugehen, hätte also unter Umständen zwei Vorteile, erstens danach schuldenfrei und zweitens eine andere Einstellung zu Geld.
Das ist kein Quatsch, sondern die Realität.
Kannst Dir ja mal den Spaß machen und Dich durch die Regelsatzverordnung wühlen, dann weißt Du hinterher sogar wieviel von Deinen bezogenen Leistungen für was gerechnet werden, übrigens der Punkt Schuldenabbezahlung kommt nicht darin vor....
Die von Dir genannten Darlehen sind Notdarlehen, mit denen ein Abbruch von Grundversorgungsleistungen verhindert werden soll. Ein zinsgünstiges Ablösen von Altschulden ist nicht der Zweck.
Der nächste Schritt nach dem Mahnbescheid wird der Vollstreckungsbescheid und Vollstreckungsversuche sein - möglicherweise in Dein Konto, wahrscheinlich wird sich der Gerichtsvollzieher bei Dir melden. Ist bei Dir nichts zu holen, wirst Du zu einer Eidesstattlichen Versicherung aufgefordert werden, bei der Du gewissermaßen die Tashen linksrum drehst.
Dann ist erst mal Ruhe, denn wo nichts ist, kann auch nicht vollstreckt werden. Sobald Du einen Job hast, wirst Du Zahlungen an den Gerichtsvollzieher leisten müssen.
Wirst du nichts bekommen !
Hast ja die evtl.Möglichkeiten,bei denen so etwas möglich ist schon aufgezählt.
Dieses zinslose Darlehn kann zugesichert werden,wenn man ohne diese Zahlung zu leisten Obdachlos werden würde oder ohne Strom / Wasser dasitzen würde.
Da es sich bei diesen Schulden um dein privates Vergnügen handelt,wirst du eine andere Lösung finden müssen.
Entweder lassen sie sich auf eine Ratenzahlung ein oder du musst irgendwann die eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben.
Was ich dir aber rate,das du dein bestehendes Konto in ein so genanntes P - Konto ( Pfändungsschutzkonto ) umwandeln lässt,sonst kann auch dein ALG - 2 gepfändet werden.
Kann ich mein Girokonto auch mit ausgereiztem Dispo in ein P Konto umwandeln?
Das glaube ich nicht !
Deine Bank würde sich ja selber in die Pfanne hauen,denn solltest du nie wieder über deinen Pfändungsfreien Betrag kommen,aus welchen Gründen auch immer,kommt sie ja selber nicht mehr an ihr Geld.
Zudem wird der pfändungsfreie Selbstbehalt jedes Jahr angepasst,wird also immer höher.
Verhält sich das in diesem Fall genauso?
Nein. Keine Chance ...
was ist den das für ein quTSCH
WENN mit dem geld auch meine schulden tilgen möchte dann kann ich das tun
keiner kann mir vorschreiben wie ich mich einschrenke
auch mit hartz 4 kann man schulden tilgen oder es versuchen
wer soll das den sonst machen