Kann ich mich als Deutscher selbständig machen für Renovierung und Hausmeisterservice?

7 Antworten

  1. Ob du Deutscher bist oder nicht, spielt keine Rolle.
  2. Es gibt zulassungspflichtige Handwerksberufe (Anlage A zur HwO) und zulassungsfreie (Anlage B). Alle müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Für die zulassungspflichtigen Tätigkeiten braucht man halt die Erlaubnis der Handwerkskammer. Und die bekommt man nur, wenn man eine bestimmte Qualifikation (Meister, Ingenieur, Altgeselle) nachweisen kann. Das kann eben auch eine ausländische Qualifikation sein, die der Altgesellenregelung entspricht. Zulassungsfreie Handwerksberufe darf jeder ausüben.
  3. Fußbodenverlegen (Parkett, Laminat, Fliesen) sind zulassungsfreie Handwerke.
  4. Maler- und Lackierer und Elektrik sind zulassungspflichtig. Das darfst du also nicht machen. Schau dir doch einfach mal die beiden Anlagen zur HwO an.
  5. Wie du dich nennst ist egal. Entscheidend ist, was du für Leistungen anbietest und machst ! Am besten lässt du dich mal bei deiner Handwerkskammer beraten.

Hey, 

Meistertitel

Ein Handwerk ausüben, ist als Selbstständiger dem Meister oder Ingenieur vorbehalten, es sei denn, durch eine Sondergenehmigung der Handwerkskammer wird es dir genehmigt.

Kaufmann = Mustermann Franz, ....immer präsent für Leistungen rund ums Haus!

Kein Handwerk sind Tätigkeiten, die zwar Grenzwertig vielerlei Berufe berühren, aber dennoch keine ausgesprochene Handwerkliche Ausübung erkennen lässt.

Dein Wunsch in die Selbstständigkeit einzusteigen ist ok, wenn dem so ist, wird dein Umsatz keinerlei Wunschdenken zulassen (zB 2x nebenbei Fix Einnahmen über je 400,00€)

Meine Frage zu deinem Alter, geschenkt.     Jo.

Geochelone  17.10.2017, 07:33

Ein Handwerk ausüben, ist als Selbstständiger dem Meister oder Ingenieur vorbehalten, es sei denn, durch eine Sondergenehmigung der Handwerkskammer wird es dir genehmigt.

Falsch ! Für die meisten Handwerksberufe braucht man keine Qualifikation, sie sind zulassungsfrei. Einfach mal in die Anlage B zur HwO schauen !

zetra  17.10.2017, 09:28
@Geochelone

Noch falscher. Dass wuerde ja bedeuten die Handwerksordnung waere aufgeweicht?

Lebenssaft  17.10.2017, 13:15
@zetra

Ein Handwerk ausüben, ist als Selbstständiger dem Meister oder Ingenieur vorbehalten, es sei denn, durch eine Sondergenehmigung der Handwerkskammer wird es dir genehmigt.
Übe das Dachdecker Handwerk aus und melde dich als solches an, dein Wissen wird erweitert.     Jo 

Lebenssaft  17.10.2017, 13:19
@Geochelone

Nicht zu verwechseln sind: Handwerksberufe und selbständig ausgeübte Handwerksberufe!  Jo 

Lebenssaft  17.10.2017, 13:28
@Geochelone

Dein Wissen ist marode, in dieser Szene gibt es auch keine Neuregelung, auf die deine Aussage passen könnte. 

Mache dich schlau, - ein Handwerker stellt einen Mitarbeiter in einem Handwerklichen Betrieb dar, ein Handwerker der sich in einem Fachbereich selbständig machen will, benötigt die von dir abgelehnte Qualifikation, das bedeutet, Meisterbrief, Ingenieur oder Techniker mit Handwerkserlaubnis. Jo.   

Lebenssaft  17.10.2017, 14:02
@Geochelone

Geochelone ich zitiere für dich eine Antwort von Auchdazu aus Gutefrage.net v. 17.10.17:

Wenn Du Dich im Handwerk selbständig machst, MUSST Du einen MEISTER in DEINER Firma haben - entweder Du bist selbst Meister, oder Du stellst einen fest ein, ein "fremder Meister" reicht nicht aus.

Eine Ausnahme wäre evtl. die sog. "Altgesellenregelung" von der ich selbst aber keine wirkliche Ahnung habe - frag bei der zuständigen Handwerkskammer nach

Ansonsten gibt es handwerkliche Dienstleistungen ohne Meisterzwang (bspw. "Hausmeisterservice"), auch hier hilft Dir die HWK weiter

Ich finde, dieser Artikel beantwortet so manchen Kommentar!   Jo

Nicht jede Tätigkeit setzt einen Meistertitel voraus. Welche Gewerke eine benötigen findest du im Internet.

Eine Hausmeistertätigkeit benötigt keinen Meisterbrief, auch die von dir beschrieben Renovationen sind Meisterfrei.

Solltest du eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, dann darfst du keine Lehrlinge ausbilden. Dazu braucht es die Ausbildergenehmigung.

Mit Deutscher hat das ebenfalls nichts zu tun. Jedermann egal ob Deutscher oder Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung kann sich selbständig machen.

Du darfst Dich Selbstständig machen.
Das ist dann noch keine Firma, aber auch diese rechtliche Hürde kannst nehmen und eine Firma gründen.

Monteur1987 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 22:38

Ich möchte mittelfristig meine Fähigkeiten anbieten. So wie ich schon Kumpels z.B. Laminat verlegt habe, aber eben gewerblich und davon leben (und nebenbei durch zwei 400 Euro Jobs etwas Fixeinkommen haben, bis das läuft) und Krankenkasse und so selber zahlen.

Miete und Pacht ist kein Thema.

Aber ich habe schon gelesen, man bräuchte einen Meistertitel, wenn man eine Handwerksfirma aufmacht. Aber es ist ja kein spezielles Handwerk und ich würde auch nur Aufträge annehmen, die ich mir zutraue. Also wenn einer kommt, mit Starkstromleitung verlegen, würde ich ablehnen ;)

Lebenssaft  16.10.2017, 23:16
@Monteur1987

Hey, darf ich wissen wie alt du bist?   Jo

Einfache Hausmeistertätigkeiten, ja.
Tätigkeiten die in der Handwerksrolle eingetragen sind, nein.

Es sei denn, Du stellst einen entsprechenden Meister ein

Monteur1987 
Beitragsersteller
 16.10.2017, 22:43

Ich darf also niemandem (legal) einen z.B. Laminatboden verlegen, weil es ja schließlich Bodenleger gibt?

Oder das Wohnzimmer fliesen?

soisses  16.10.2017, 22:59
@Monteur1987

Nicht wenn Du Ärger vermeiden willst.
Du kannst entsprechende Aufträge vermitteln oder vergeben.
Abr, soweit Du selbst keinen Meistertitel hast, nicht selbst handanlegen.

Du darfst Chef sein.

AalFred2  17.10.2017, 08:53
@soisses

Diese Aussage ist schlichtweg falsch.