kann ich meine Nachbarn rausschmeißen wegen Nachtruhe?

7 Antworten

Du wohnst in deiner Eigentumswohnung, die Nachbarin in einer Eigentumswohnung zur Miete, deren Eigentümer du aber nicht bist. Richtig? Oder gehört dir das ganze Haus?

Ich nehme mal an, dass ersteres der Fall ist. Somit kannst DU sie gar nicht rausschmeißen. Rausschmeissen geht eh nicht, nur kündigen. Du kannst dich bei ihrem Vermieter beschweren und ihn auffordern, dass er sich der Sache annimmt. Zur Unterstützung deines Anliegens solltest du ein Lärmprotokoll führen. Die Polizei kannst du auch selbstverständlich weiterhin anrufen, somit wird das Ganze auch aktenkundig und somit nachweisbar.

Nein, Du kannst sie nicht rausschmeissen. Als Eigentümer, der seine Wohnung selbst bewohnt und es mit einer schlimmen Nachbarin zu tun hat, bist Du echt arm dran.

Du kannst die Hausverwaltung oder den anderen Eigentümer darauf aufmerksam machen. Vielleicht schafft es der andere Eigentümer auch, dass seine Mieterin auszieht oder dass er sie kündigen kann.

Was aber gibt Dir die Sicherheit, dass der/die nächste Mieterin nicht noch schlimmer ist? Da kannst Du nur hoffen.

Wenn sich aber der andere Eigentümer quer stellt und auch die Hausverwaltung nichts findet, was gegen die Mieterin verwendet werden kann, bleibt Dir am Ende nichts anderes übrig, als selber woanders eine Wohnung zu suchen und Deine eigene zu vermieten.

Krass, aber so ist es.

Natürlich: Es gibt noch zwei andere Möglichkeiten:

1. Deine Wohnung verkaufen und woanders wieder kaufen

2. Deinem Nachbareigentümer die Wohnung abkaufen, um dann selbst in den Mietvertrag mit der Mieterin einzutreten.

1. ist vermutlich gar nicht so einfach

2. ist nicht sicher, aber das am Ende nicht noch mehr Ärger bringt, sofern der andere Eigentümer überhaupt bereit wäre, die Wohnung zu verkaufen.

Wohl leider nicht viel.

Immer wieder Polizei informieren wenn es zu bestimmten Zeiten zur Ruhestörung kommt.

Was du noch tun kannst, den Vermieter informieren das sie sich keine Ruhezeiten einhält vielleicht kann dieser sie dann Mal darauf hinweisen das es Zeiten gibt in denen man leiser machen muss.

Als wessen Eigentum wohnst du denn da?

Du kannst es dem Vermieter melden. Der kann dann ggf. eine Kündigung wegen andauernder Störung des Hausfriedens aussprechen. Aber ganz so einfach geht das auch nicht. So schnell wirst du "die Alte" nicht los, da nutzt dir auch dein Eigentum nichts.

langra 
Beitragsersteller
 03.11.2016, 20:58

Danke für deine Antwort

Ich lebe in einer Wohnung als Eigentum heißt ich bezahle keine Miete . Die Nachbarin neben mir (die alte:) Wohnt da als Miete heisst sie hat einen Vermieter...

SupraX  03.11.2016, 21:05
@langra

Das war mir schon klar, danke :-). Ich fand das einfach sehr witzig formuliert. Ich kenn das eher als wohnen im Eigentum. Aber bei uns in Bayern ist sowieso immer alles anders...

Du kannst den ruhestörenden Lärm, der außerhalb der Ruhezeiten aus den Mieträumen dringt, vom Vermieter der ETW beseitigt verlangen.

Sähe der keinen Handlungsbedarf, hilft dir weder die Polizei noch ein Beschluss der Eigentümerversammlung.

Sammelt doch für eine Entschädigung, die ihr der Ruhestörerin bei ihrem Auszug anbietet.

G imager761