Kann ich meine Eltern mit 22 auf Unterhalt verklagen muss von zuhause raus nur Streit mit meinem Vater?
Ich bin 22 und Streite mich so gut wie täglich mit meinem Vater (bis es fast zur Schlägerei kommt) meine Mutter kämpft jedes mal mit den Tränen und will ihr das nicht länger zu muten hab meine Ausbildung abgebrochen da ich nach dem 2ten Jahr gemerkt hab das will ich nicht mein Leben lang machen will und auch nicht zu mir passt. Will jz von Zuhause weg das Probelm ist nur das ich kein Geld für eine eigene Wohnung habe. Wollte wissen ob ich meine Eltern auf Unterhalt verklagen kann um somit mit bis September zur nächsten Ausblidungsstart mit einem Teil/Vollzeit Job mir eine 1 Zimmer Wohnung leisten kann?
7 Antworten
Deine Einstellung sagt vieles aus und auch beim weiterlesen kann man zwischen den Zeilen einiges herauslesen..
Warum muss man sich ständig mit dem Vater streiten, bis es knallt, dafür gibt es doch Gründe und kann man die nicht von beiden Seiten aus mal beiseitelegen?
Du hast deine Ausbildung abgebrochen, das ist ja noch nicht mal so schlimm, aber du hättest du dich trotzdem noch ein paar Monate durchgebissen, dann hättest du zumindest deine Ausbildung in der Tasche gehabt, um dir eine eigene Wohnung leisten zu können.
Es ist nicht schön, wenn man seine Eltern wegen Unterhalt verklagen will oder muss (wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen).
Verklagen kannst du immer, aber du bist nicht mehr Minderjährig und wie ein Richter das sehen würde, wenn du freiwillig deine erste Ausbildung schmeisst, weil sie nicht zu dir passt und du den Beruf nicht dein Leben lang machen willst, das wäre interessant, das zu hören.
Du hättest das doch mit deinem Vater auch besprechen können und dann hätte es sicher einen Weg gegeben.
Du könntest dir jetzt schnell einen Job suchen, zuhause mal den Streit regeln und dann dir Geld zusammensparen, für eine kleine Wohnung.
Du hast doch in den zwei Jahren Azbigehalt bekommen, ist zwar nicht viel, aber auch davon kann man sich was zur Seite legen.
Wollte wissen ob ich meine Eltern auf Unterhalt verklagen kann um somit mit bis September zur nächsten Ausblidungsstart mit einem Teil/Vollzeit Job mir eine 1 Zimmer Wohnung leisten kann?
Nein.
Aber du kannst dir einen Job suchen bis zum Ausbildungsbeginn.
Er muss nicht. Aber dann kann er auch zusehen wovon er lebt. Die Eltern müssen keinen Unterhalt zahlen in der Zeit.
Bedeutet: Wenn die Eltern nichts zahlen, er nicht arbeitet und nichts angespart hat, dann hungert er?
Richtig... Aber er hat ja schon eine Ausbildung angefangen und bekommt somit ja auch erstmal Arbeitslosengeld. Und wenn man sich dann noch Ausbildung suchend meldet bzw. seine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, dann könnten die Eltern auch ggf. erstmal wieder Kindergeld beziehen, was sie an ihn weiterreichen können.
Also verhungern wird er nicht. Ob man aber eine Wohnung davon zahlen kann, sei mal dahin gestellt. Aber darüber sollte man sich eben auch Gedanken machen bevor man die Ausbildung abbricht und bevor man auszieht.
Ganz richtig. Viele Eltern verwöhnen ihre Kinder ... zwischen Abi und Studienbeginn musste ich nicht arbeiten. Habe aber freiwillig ein Praktikum gemacht - Vollzeit.
Zwischen Abi und Studium ist es auch etwas anderes. Da hat man dann die Orientierungs- oder Erholungsphase. Aber ich finde es auch immer gut, wenn junge Erwachsene dennoch den Eltern zeigen, dass sie dann nicht nur auf dem Sofa sitzen.
deine Eltern sind nur zum Unterhalt verpflichtet falls du deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast und dann auch nur wenn du dir Mühe gibst nen Job + Ausbildung zu bekommen
das bedeutet dass du nicht mal eben jetzt 6 Monate Faul auf der Haut rumliegen kannst bis im Herbst das neue Schuljahr beginnt = du musst dir zumindewt einen Teilzeitjob suchen und wenn das Geld dann nicht rein wäre Unterhalt möglich - falls du da nicht zu viel schon verdienst
Nein, volljährige Kinder müssen sich grundsätzlich selbst unterhalten, es sei denn:
- sie befinden sich in einer Schul- oder Berufsausbildung
- studieren
Ohne dieses hats du keinen Anspruch auf Unterhalt, kannst versuchen ALG II zu beantragen, um ggf. auch die KDU übernommen zu bekommen.
Die Chancen stehen nicht so gut.
Soweit ich weiß, geht ALG II getrennt erst ab 25 Jahren. Davor als Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern ...
Der FS will ja raus da- also soll er es versuchen. Ob er die Bewilligung für den Auszug bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Und ja, solange er dort wohnt und kein eigenes Einkommen hat, bildet er mit seinen Eltern eine Bedarfgemeinschaft.
du bist für deinen unterhalt selbst verantwortlich ab 18. unterhalt bekämst du nur in vollzeitausbildung oder vollzeit schule/studium.
eine klage ergibt also garnichts, da du nicht ausbildung bist. wenn du also ausziehen willst, musst du dies selbst finanzieren.
Muss er sich nicht sogar einen Job suchen? In der Zwischenzeit?