Kann ich jemand wegen Erpressung anzeigen?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Habe etwas verkauft und möchte das Geld dem Käufer zurück überweisen. Käufer will aber mehr Geld zurück sonst macht er eine Anzeige da ein Kaufvertrag besteht (eBay Kleinanzeigen) und auf seine Ware pocht oder mehr Geld haben will. Was soll ich nun tun ?
3 Antworten
lass ihn ruhig die Anzeige machen. Solange er nicht mit Rechtsanwalt Privatklage einreicht wird nichts geschegen da dies Polizei wenig interessiert. Überweise deine Summe wie du geplant hast und gut ist
dann muß er die Anwaltskosten selbst zahlen so 150 Eus mindestens
....dann wird er das nicht tun. Zumal ich nun die Nachricht habe mit der Erpressung. Macht er wirklich eine Anzeige, so mache ich eine Gegenanzeige wegen Erpressung. Ich habe dem Käufer mehr mals geschrieben das er sein Geld zurück bekommt und mich sogar für meinen Fehler entschuldigt. Aber erpressen lasse ich mich ganz bestimmt nicht. Entweder nimmt er sein Geld zurück, nicht mehr und nicht weniger, oder er soll Anzeige erstatten und dann Monate lang auf sein Geld warten. Punkt !
genau das!
gib ihm die Ware......viele meinen, wenn ein Kaufvertrag platzt, dass sie dann ein recht auf Schadeneratz haben. ich denke das will dein Käufer auch. eine Art Schadenersaz. ob das nun erpressung ist, weiß ich nicht, rate ich dir ganz klar, den KV einzuhalten, dann bist du nicht erpressbar und beim nächsten Mal einfach besser aufzupassen, was du wie verkaufst.....
Ware habe ich andersweitig verkauft ! Geld bekommt er aber zurück.
Es wäre gut gewesen,wenn du das gleich in deiner Frage geschrieben hättest.Ich bin in meiner Antwort davon ausgegangen,dass er die Ware schon von dir hat.
das is Betrug, also könnte er dich anziegen. Überleg dir was du willst. also lass dich wegen Betrug anzeigen, oder kauf dich frei. Das ist die Frage die du dir stellen musst, denn die Schuld liegt klar bei dir.....
@ Belzebub2024
Ware habe ich andersweitig verkauft ! Geld bekommt er aber zurück
Boah eh wie bist du denn drauf?
Du hast das Geld bekommen, also hat du einen verbindlichen Verkauf abgewickelt und dann hat der Käufer das recht, die Ware von dir zu fordern.
Es wäre anders gewesen, wenn er dir nur per Mail Interesse gezeigt hätte und erwähnt hätte dass er das kauft, sich dann aber nicht mehr meldet. Das machen viele.
Aber der könnte dich am A....ch kriegen, denn das was du abgezogen hast ist offensichtlicher Betrug. Du kannst nicht verkaufen, das Geld behalten, die Ware anderweitig verkaufen und dann auf einmal das Geld zurückzahlen.
Wenn er irgendwie herausbekommt, dass du quasi "seine Ware" verkauft hast, dann wäre das sogar vorsätzlich von dir gewesen.
Das finde ich schon dreist von dir =
Eigentlich könnte ich ja direkt eine Gegenanzeige machen, oder ?
Der will mir die Bankdaten noch nicht einmal geben, wie soll ich da denn bitte überweisen ?
Käufer IQ gleich null
Oh je ist das eine faule Ausrede von dir.
Am Käufer seiner Stelle würde ich mich da auch nicht mehr auf Spielchen einlassen.
Fragt sich jetzt nach dem ganzen Hergang deiner Geschichte, welcher IQ jetzt besser ist.
Wie du sonst an seine Bankdaten kommen könntest, darauf kommst du auch nicht oder? Du hast doch deinen Kontoauszug mit seiner Überweisung und da gibt keine Bankkonto vom Käufer?
Ja kannst du.
Eigentlich könnte ich ja direkt eine Gegenanzeige machen, oder ?
Der will mir die Bankdaten noch nicht einmal geben, wie soll ich da denn bitte überweisen ?
Käufer IQ gleich null !
hmmm....aber was ist wenn er eine Privatklage macht ?