Kann ich in der Privatinsolvenz bedenkenlos meinen Namen in einem Fahrzeugbrief eintragen lassen?
Oder bekommt der Insolvenz Verwaltet das gar nicht mit solang die Versicherung auf jemand anders läuft.
6 Antworten
also stehst du im fahrzeugbrief ist es dein fahrzeug. und gehört mit zur insolvensmasse.
das heißt: hat das fahrzeug einen wert von über ( beispiel) 4000€ wird der insolventsanwalt es verkaufen und dir dann das restgeld( 3999€) geben damit du dir ein günstiges fahrzeug kaufen kannst um damit zur arbeit zu fahren oder damit du für eine zukünftige arbeit mobil bist.
Quasi: das fahrzeug hat ein wert von 8000€ dann wird es verkauft- 4000€ gehen in den topf beim anwalt und 4000 bekommst du für ein ersatzwagen.
wer das fahrzeug vorher bezahlt hat, ist egal- du stehst im brief und damit ist es deins.
kläre sowas vorher mit deinem insolvensanwalt ab- wo die grenze ist.
im fahrzeugbrief steht der Halter/eigentühmer. im prinzip hast du recht, aber es ist ein spiel mit dem wagnis. du hast erstmal etwas auf einem öffendlichen papier stehen was sogar gestempelt ist ( fahrzeugbrief) - da steht er als eigentühmer. dann kommt der PI-Anwalt und wird es auch erstmal haben wollen und dann musst du mit einem papier von deiner familie beweisen das doch jemand anderes der eigentühmer ist ( allerdings ohne einen öffendlichen stempel ) - ein riskantes spiel mit einem ungewissen ausgang und viel lauferei und ärger.
aber wie gesagt im prinzip hast du recht. ob dieses Prinzip auch recht bekommt, ist wiederrum eine andere sache
Kommt wahrscheinlich auf die Umstände an. Hast du einen Job oder einen Job in Aussicht bei dem du das Auto benötigst wäre es ja Sinnfrei wen dir das Auto verwährt bleibt. Es wäre ja positiv wenn du dich finanziell verbesserst und daher mehr Geld abgeben kannst.
Am besten kann dir da dein Insolvenz Verwalter helfen.
Frag deinen Insolvenz Verwalter. Der kann dir da Auskunft geben.
Also im September nächsten Jahres hab ich definitiv wieder Arbeit wo ich ein Fahrzeug benötige reicht das aus jetzt schon ein Auto haben zu dürfen
Vor der Eröffnung des Insolvenz ist alles weg was dir gehört.
Nach der Eröffnung des Insolvenz,kannst du alles kaufen mit dem selbst behalt,ist ja dein Geld
Gruß
so einfach ist es nicht. schenken seine eltern ihm ein auto was einen wert von 10.000€ hat. dann verkauft es der anwalt wieder und der gläubiger bekommt eine restsumme um sich damit ein günstiges auto zu kaufen.
doch!
Während des Insolvenz kann er kaufen was er will,dazu ist sein selbst behalt.
Habe ich alles hinter mir.
Nur mit dem Besitz was er davor hat,kann er alles abgenommen bekommen,wen er das Insolvenzverfahren eröffnet.
Gruß
ich würde es nicht machen so lang das verfahren läuft
Das kommt auch auf den Wert des Fahrzeuges an. Eine 500€ Rostlaube interessiert niemanden, der 50.000€ gebrauchte Porsche ist natürlich zu verkaufen.
Dein Vorhaben in 12 Monaten wieder zu Arbeiten ist natürlich überhaupt kein Grund jetzt schon ein Auto zu besitzen welches weitere Kosten (Steuer, Versicherung etc.) generiert die ansonsten zur Schuldentilgung verwendet werden können.
Die Kosten trägt mein Papa hab ich nix mit zu tun und Auto wäre umsonst aus Familie
......und warum bleibt dann Papa nicht Eigentümer und Versicherungsnehmer? Was bleibt ist ggf. das verwertbare Eigentum zur Schuldentilgung, auch wenn das Auto geschenkt wurde.
Nö. Es zählen nur die Eigentumsverhältnisse, nicht wer im Fahrzeugbrief steht