Kann ich für jemand anderen eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren?
Ich habe einen sehr guten Freund, der bereits jahrelang vom Sozialamt lebt. Doch dank unserem lückenhaften System ist er nun schon seit 4 Jahren ohne festen Wohnsitz (und das ganze ist nicht auf seinem Mist gewachsen) und würde liebend gerne wieder berufstätig werden, eine normale Struktur wieder aufbauen. Es eilt immer dringender, da der ganze Stress natürlich nicht einfach an der Psyche vorbei zieht. In Wiesbaden eine Wohnung zu finden ist sehr schwer und das größte Problem ist, dass er aufgrund dessen, dass er "vom Amt kommt" keinerlei Vertrauen der Vermieter entgegen bekommt. Das Amt hilft ihm bei der Suche auch nicht.
Nun meine Frage: Kann ich für ihn einen Besichtigungstermin ausmachen? Dass ich mich praktisch vorstelle und sage dass ich für jemanden eine Wohnung suche. Vielleicht mit der Erwähnung, dass es eine Überraschung sein soll. Oder habt ihr vielleicht einen anderen Vorschlag ?
Vielen lieben Dank und liebe Grüße,
Elly
5 Antworten
Natürlich kannst Du für jemand einen Besichtigungstermin vereinbaren und diesen auch wahrnehmen.
Aber einen Mietvertrag abschließen nicht.
Ein Besichtigungstermin bringt noch keinen Mietvertrag. Der Besichtigungstermin dient ja nicht nur dazu dass der Interessent die Wohnung besichtigt sondern auch der Vermieter oder dessen Beauftragter möchte sich ein Bild vom Interessenten machen. Der hat nämlich ebenfalls seine Vorstellungen und Anforderungen an den zukünftigen Mieter.
Private Vermieter die keine Förderungen erhalten und somit frei entscheiden können an wen sie vermieten bevorzugen nun mal solvente und berufstätige Mieter die nicht vorher auf der Straße gelebt haben und die Miete vom Amt bezahlt bekommen.
Wenn Du möchtest kannst Du ja eine Wohnung kaufen und an ihm vermieten.
Die Wohnungsverwaltung will immer vom Vormieter Unterlagen der Mietzahlung sehen und die Schufaauskunft .
Dein Einsatz wird da wenig Erfolg haben.
Nur über das Sozialamt könnte Hilfe und Unterstützung kommen für eine Wohnung des Freundes.
Die Überraschung dürfte zweifelsfrei gelingen - für alle Beteiligten!
Nutzen indessen, dürfte es Ihrem Bekannten nichts!
Vielleicht verfügen Sie ja künftig mal über einen geeigneten Wohnraum für ihn, von wo aus er dann durchstarten kann.
solche "Überraschungen" mag KEIN Vermieter..... darauf lässt sich niemand ein!