Kann ich einen Mietkauf rückgängig machen, wenn mich die Mieter belogen haben (er hat angegeben zu arbeiten - dabei arbeitslos)?

1 Antwort

"Mietinteressenten dürfen gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keine falschen Aussagen über ihre finanzielle Situation machen. Kommt ein Vertrag nur deshalb zustande, weil der Vermieter aufgrund falscher Angaben glaubt, sein Mieter sei zahlungsfähig, so kann er sogar die Räumung der Wohnung verlangen. Dass der Vertrag in einem solchen Fall wegen arglistiger Täuschung nichtig ist, hat das Amtsgericht Leer entschieden (Az.: 70 C 1237/08). Auch das Landgericht Itzehoe schließt sich dem an (Az.: 9 S 132/07): Gibt ein Mieter dem neuen Vermieter eine wirtschaftliche Selbstauskunft, so darf er nicht lügen, denn diese Angaben sind wesentlich für das Mietverhältnis und die Frage, ob der Mieter in der Lage sein wird, die vereinbarte Miete zu zahlen."

Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/ratgeber/immobilien/mietvertrag-bei-welchen-angaben-mieter-ehrlich-sein-muessen/4539866.html

Ich würde sagen da ist jetzt der Gang zu einem Rechtsanwalt geboten, viel Glück!

Caro1611 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 11:28

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Hat mir wieder Mut gegeben!

Impeachment  18.10.2015, 11:32
@Caro1611

Unabhängig von der angegebenen Urteilen wirst Du, insofern sich dein Mieter quer stellt, einen langen Weg vor dir haben. Ich drücke Dir die Daumen und ein gutes durchhalte Vermögen.

Sollte die Sache irgendwann erledigt sein, wäre es toll wenn Du das Ergebnis hier noch Online stellst.

Caro1611 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 11:34
@Impeachment

Es hat alles super geklappt. Noch einmal: Vielen, vielen Dank!