Kann ich die Familienkasse anweisen, das Kindergeld auf ein Konto eines Dritten zu überweisen?
4 Antworten
Das Kind ist der Dritte?
Dann leite es einfach per Dauerauftrag weiter. Das Kind wohnt nicht mehr Zuhause? Dann wäre ich vorsichtig! Denn du bist nach wie vor Anspruchsberechtigter und du musst im Fall der Fälle zurück zahlen (also wenn das Kind z.B. Studium oder Ausbildung schmeißt und dir nicht Bescheid gibt). Nicht aber, wenn das Kind einen Abzweigungsantrag stellt und somit der direkte Anspruchsberechtigte ist.
Falls das Kind volljährig ist und auswärts wohnt, kann das Kind den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei der zuständigen Familienkasse stellen mit dem Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf
Gruß siola55
Ist möglich, mit Angabe von einem triftigen Grund weshalb es notwendig ist.
Dazu braucht es schon gute Gründe. Versuchen kann man alles. Ob es genehmigt wird, ist eine andere Frage.