Kann ich das Haus meiner Mutter auch kaufen? Anstatt Sie es mir überschreibt.

7 Antworten

  1. Der Wert des Hauses sollte allerdings über einen neutralen Gutachter / Sachverständigen ermittelt werden, damit du im Rechtsfall nicht schlechter da stehst und ggf. deine Brüder nicht versuchen dich als Betrüger dazustellen.
  2. Verkauft deine dann Mutter an dich, so hast du keinerlei Verpflichtungen deinen Brüdern gegenüber.
  3. In der Bewertung sollten ggf. anfällige Reparaturen und deren Kosten berücksichtigt werden, so kannst du den Preis mindern. Auch für den Fall, dass deine Mutter weiterhin im Haus bleibt, kannst du den Mietausfall (ich nehme an deine Mutter würde kostenfrei drin wohnen bleiben), der Dir für die Jahre entstehen gegen rechnen - auch das mindert den Preis tlw. erheblich.
  4. Auch deine Mutter ist im Falle des Verkaufs an Dich, ihren Söhnen nicht verpflichtet irgendwas auszuzahlen. So lange sie lebt, kann sie (zum Glück) mit IHREM Eigentum und Geld machen was sie möchte. Natürlich können die Brüder zwar auf ihren Pflichtanteil hoffen, doch ist das Testamentabhängig (z.b. wenn Vater tot, könnte es einen Pflichtanteil geben etc. pp.).
  5. Wenn Dir deine Mutter das Haus schenkt und du deine Brüder auszahlen musst, bedenke das die jeweils nur ein Viertel bekommen. Deine Mutter verzichtet bei einer Schenkung ja auf ihren Teil und Du selber zahlst dich sicherlich nicht aus. Also müssen meiner Meinung nach nur noch 50% ausbezahlt werden. Zudem ist die Schenkungsteuer wahrscheinlich sehr geringfügig.
  6. Letztendlich: Lass dich durch einen Fachanwalt beraten - ist immer die sicherste Methode in solchen Fällen und meist haben die noch mehr Tipps auf Lager.

PS: Im übrigen heisst es nicht Versade, sondern Fassade. Desweiteren kauft man beim Hauskauf niemals ein Haus mit Grundstück, sondern immer ein Grundstück mit einem Haus (siehe Kaufvertrag).

Tini1 
Beitragsersteller
 29.08.2011, 09:49

Ist ja gut. Danke für die kleine Rechtschreib/ Gramatik Lehrstunde. Aber deine Antwort ist trotz dem hilfreich.

Depart33  07.09.2011, 08:58
@Tini1

und mag speeedi von sich auch so überzeugt sein..in der Art deiner Angelegenheit habe ich nun in den letzten Jahren genug gehabt um es immerhin zu 80% beantworten zu können. Die restlichen 20% sind eher Individuelle Angelegenheiten je nach Lage des Jenigen.

kaufen auf jeden Fall, aber ob du so um den Pflichtteil herum kommst ist ne andere Frage. Ist aber im Grunde das gleiche wie beim schenken, im Erbfall wird eh geschaut wie der tatsächliche Wert wohl gewesen wäre und daraus der Pflichtteil berechnet, es wird wohl aber hier Fristen geben. Nur die Sache ist sicher schon x.mal so durchprobiert worden und x Entscheidungen wird es da wohl geben.

Denn wenn es so ginge, dann würde nie jemand seinen Pflichtteil sehen.

Wenn schon, dann sollte dein Mann die Hütte kaufen.

user1245  29.08.2011, 06:44

Tja, bei einer Scheidung wäre sie dann allerdings im Nachteil...sollte man immer mitbedenken....

Depart33  29.08.2011, 09:44
@user1245

Nur wenn ein Gütervertrag besteht - ansonsten bleibt es sich gleich!

Bei allem Wohlwollen der bislang gegebenen Antworten. Aber es ist KEINE Dabei, die überhaupt richtig ist.

Also, MUTTER möchte ÜBERSCHREIBEN. An MUTTER geht auch NICHTS VORBEI.

MUTTER BESTIMMT, wie und in welcher Form überschrieben werden soll, sonst NIEMAND!!!

Wo wird- soll MUTTER nach dem Verkauf wohnen??? Soll Sie Miete zahlen???

Also DRINGENDER RAT von mir.

  1. Einen Notar des Vertrauens suchen -bitte NICHT vor ORT-
  2. Mit Mutter reden und klären, was die für Vorstellungen hat. -Wohnrecht etc.-
  3. Einen ÜBERTRAGSVERTRAG vom Notar formulieren lassen.
  4. In dem Vertrag GLEICHZEITIG eine Abfindungserklärung der Brüder einbringen lassen. ABER, mit Mutter VORAB klären,w as die sich an Abfindung für die Brüder vorstellt.

Warum Übertragsvertrag??

Ich kann mir NICHT vorstellen, das MUTTER das Haus verlassen möchte. Demnach ein Wohnrecht WILL.

Bei einem KAUF fallen Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchkosten an. Bei einer Übertragung fallen KEINE Grunderwerbsteuern an.

Sooo, nun mal schön mit Muttern reden und sich zunächst mal anhören, was DIE möchte,

Viel ERfolg

Depart33  07.09.2011, 08:57

Na die Antwort ist im übrigen auch alles andere als Richtig....außer mit den Grunderwerbsteuern. Aber das hat hier auch keiner Dementiert ;-)

im Grunde genommen kann deine Mutter das Haus verkaufen an wen sie will, sie hat ja dann immer noch das Geld aus dem Verkauf und kann das an deine Brüder vererben.

Ob sich deine Brüder das gefallen lassen ist eine andere Sache und wie das rechtlich aussieht, solltest du einen Anwalt fragen.

Übrigens: Land kann oft mehr wert sein als ein Haus.

wenn innerhalb von 10 Jahren der Erbfall eintritt, musst du deine Brüder so oder so ausbezahlen. Dein Verhalten gegenüber deinen Brüdern kommentiere ich mal nicht.

Depart33  29.08.2011, 09:45

Ist denke ich Familienangelegenheit. Wer weiss vlt kümmern sich die Brüder kein Stück um die Mutter, die Tochter hingegen um alles - dann kann ich die Situation sogar gut nachvollziehen.

Tini1 
Beitragsersteller
 28.08.2011, 22:16

Merkt man dass. Aber in meiner Situation hätte jeder diese Frage gestellt. Aber Danke