Kann ich beim scheidungstermin auch nein sagen?

6 Antworten

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Nach Ablauf des obligatorischen Trennungsjahrs ist die Ehe endweder einvernehmlich geschieden oder nach weiteren drei Jahren auch streitig.

An der Scheidung änderst du also nichts, und solange dein Partner keinen Versöhnungsversuch unternimmt, wird der Vorsitzenden sich eher auch nicht anhören wollen, warum du dem Antrag nicht folgst und dennoch darauf hoffst.

Also macht dein Aufritt wenig Sinn, es sein denn, du willst eine Neuverheiratung deines Partners etwas hinauszögern. Mehr Unterhalt kannst du nach der Scheidungsreform jedenfalls nicht mehr herausschlagen, was früher ein häufiger Grund streitiger Scheidungen war.

Wenn du mich fragst: Scheidungen sind Charaktersache. Nicht alles, was man aus Wut und Enttäuschung rechtlich machen kann, sollte man tun, wenn man noch etwas Würde übrig hat und den Anwälten nicht zehntausende hinterherwerfen kann oder will.

Im Ergebnis werden dadurch alle nur ärmer - emotional wie finanziell.

G imager761

Gegenfrage: Wieso willst du an etwas festhalten, das ganz offenbar gescheitert ist?

Stimm deiner Scheidung zu, überwinde sie und fang ein neues Leben an, je früher, desto besser.

juliansmami 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 19:04

nein es geht ja nicht darum das noch liebe da, aber es sind noch viele finanzielle sachen ungeklärt(Haus).

Jerne79  23.03.2012, 19:10
@juliansmami

Das sollten eigentlich eure Anwälte bis zum Scheidunstermin geklärt haben.

juliansmami 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 19:18
@Jerne79

das dachte ich ja auch nun ist der termin in einem monat aber rührt sich nichts. absolut keine kommunikation.und außerdem ist er ein ars... und ich will ihm bluten lassen!

Jerne79  23.03.2012, 19:23
@juliansmami

Gut, aber dann lass das deinen Anwalt regeln. Ruf den an, mach ihm etwas Feuer unter dem Hintern und sorg dafür, daß er sich darum kümmert.

juliansmami 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 19:24
@Jerne79

ja da bin ich schon bei.aber trotzdem danke :-)

imager761  23.03.2012, 20:32
@juliansmami

Du übersiehst, das die Scheidung mit den Folgesachen (Zugewinn, Rente, Hausrat) überhaupt nichts zu tun hat.

Selbst bei beantragter Verbundentscheidung wird erst nach deren Regelung Scheidungsurteil verkündet.

Bluten lassen? Eher nicht, dass ist ein Mythos us-amerikanischer Schmonzetten oder angloamerikanischer Popstarscheidungen.

Unterstellt, ihr seit im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, ist das reine Arithmetik: 1 Jahr Trennungsunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, wertmäßige Zuteilung gemeinsam angeschafften Hausrats, Verkauf gemeinsamen Immobilienbesitzes bzw. Anteilsauszahlung nach Verkehrswert, hälftiger Anspruch an der Differenz eurer beiden in der Ehe erzielten Zugewinne, Rentenpunkteabgabe bei einseitigem oder höherem Einkommen in der Ehe - das ist exakt festgelegt und nichts, was man haßerfüllt erpressen könnte :-O

nein: es gilt das zerüttungsprinzip. es wird nicht mehr nachgefragt, wann die eheleute den letzten GV hatten, sondern es wird davon ausgegangen, dass nach einem jahr der räumlichen trennung voneinander die ehe gescheitert ist. da kannst du über ungerechtigkeit usw. zetern wie du willst, es wird niemand zuhören.

skyfly71  23.03.2012, 19:52

Das ist so nicht richtig.

juliansmami 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 19:23

ok danke

Natürlich kann man das. Aber dann kann man sich den ganzen Budenzauber auch sparen, oder?

Allerdings bringt das nach 3 Jahren des dauernd getrennt lebens ohne Unterbrechung nix mehr. Dann gilt die Ehe als gescheitert, auch wenn einer der Ehepartner einer Scheidung nicht zustimmt.

Mein Mann hat die scheidung zustellung zugestimmt bei scheidung termin hatte ehr nein gesagt und durchgekommen