Kann ich Anzeige wegen betrug erstatten?

6 Antworten

Hallo, bei einigen Antworten hier bekomme ich echt Kopfschmerzen - warum beantwortet man die Fragen nicht nur dann, wenn man sie auch wirklich beantworten kann? Selbstverständlich kannst Du eine Anzeige wegen Betruges erstatten - § 263 Betrug:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hier ergibt sich die Täuschung aus der Vorgabe Dir ein Spiel zu schicken und dies tatsächlich gar nicht zu wollen. Der Vermögensvorteil ergibt sich aus der Verfügbarkeit des Spiels. (dies ist sogar schon bei virtuellen "Gegenständen" aus Onlinespielen erfüllt!) Unter Umständen greift auch noch dieses Gesetz: § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Die Geringwertigkeit der Sache bedeutet demnach nicht - únd da Widerspreche ich teilweise den Vorrednern ausdrücklich - dass eine Strafbarkeit und damit die Möglichkeit einer Anzeige ausscheidet.

Folgerung: zeige ihn ruhig an -

Kannst DU nachweisen was vereinbart war, wie das Tauschobjekt zu dir gelangen sollte?? Versicherter Versand???

Da dies ein privates Tauschgeschäft war, kannst Du diesbezüglich leider keine Anzeige erstatten, das ist Zivilrecht, das kannst Du nur über einen Anwalt einfordern.

Aber vielleicht lohnt es ja wirklich dort mal hinzufahren und die Person zu konfrontieren!

rockabilly1 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 23:13

Das wären ca 7 Stunden Fahrt... Das seh ich nicht ein... oh man.. Dann muss ich wohl damit leben... Anwalt muss ja dann auch ich zahlen und das lohnt sich dann für 20€ nicht...

MyWayChicago  28.09.2015, 12:25
@rockabilly1

Hast DU Email Korrespondenz bezügl. des Tauschs, vor allem interessant wären da die Mails von ihm, in welchen er zusichert, das Tauschobjekt, dann und dann zuzusenden.

Du darfst nicht vergessen, wenn Du das nachweisen kannst, ist ER in der Beweispflicht es übersendet zu haben. Was bedeuten würde, dass er unterm Strich auch für die Kosten Deines Anwalts und einen Gerichtstermin zu zahlen hätte, denn er würde haushoch verlieren.

Kann ich ihn also wegen betrug anzeigen oder ist der Wert zu wenig?

Ob Du das kannst, weiß ich nicht, aber Du darfst das natürlich tun.

Ob hier ein Betrug vorliegt, ist eine ganz andere Frage. Es dürfte jedenfalls nahezu ausgeschlossen sein, dass man einen Betrug nachweisen kann.

Drugdog  28.09.2015, 08:45

ob man da selbst nachweisen kann oder nicht, ändert erst mal nichts an der Möglichkeit einer Anzeigenerstattung. Ist es so gelaufen wie geschildert, liegt auf jeden Fall Betrug vor!

jurafragen  28.09.2015, 10:36
@Drugdog

ob man da selbst nachweisen kann oder nicht, ändert erst mal nichts an der Möglichkeit einer Anzeigenerstattung

Richtig, schön, dass Du meine Antwort damit bestätigst.

Ist es so gelaufen wie geschildert, liegt auf jeden Fall Betrug vor!

nein.

Natürlich musst du was dagegen unternehmen. Anzeigen..auch wenns "nur" 20€ sind

Genau deshalb weil viele nix unternehmen wächst die anzahl an Schwarzen Schafen im Internet. Unterstütze das nicht, indem du es einfach so hinnimmst!! Gerade von solch zweifelhaften Seiten wie shpock usw. würde ich mich fern halten.

Ja, du kannst ihn selbstverständlich anzeigen. Der Wert spielt doch keine Rolle.