Kann ich als Aushilfe für 10 Tage wegfahren, wenn ich in diesem Zeitraum nicht eingeplant bin, aber auch keinen Urlaub habe?

3 Antworten

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Kann ich als Aushilfe für 10 Tage wegfahren, wenn ich in diesem Zeitraum nicht eingeplant bin, aber auch keinen Urlaub habe?

Wenn Du nicht eingeplant bist, kannst Du wegfahren.

Der Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan ist bekannt und Deine Chefin hat somit ihr "Weisungsrecht" verbraucht.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, seine Freizeit planen zu können. Hier bist Du nicht eingeplant und somit kannst Du tun, was Du möchtest.

Außerdem geht die Rechtsprechung davon aus, dass Arbeitseinsätze mindestens vier Tage im Voraus angekündigt werden müssen (§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Von "Jetzt auf Gleich" kann man also sowieso nicht zur Arbeit gerufen werden.

Wenn Du schon ab und zu eingesprungen bist und jetzt nicht erreichbar sein willst, teil Deiner Chefin mit, dass Du nicht da bist, falls sie kurzfristig einen Ersatz braucht. Urlaub darf man Dir auf keinen Fall abziehen, selbst wenn Deine Chefin auf so eine "Schnapsidee" kommen sollte.

Hexle2  15.01.2018, 17:32

Danke fürs Sternchen und viel Spaß bei Deinem Trip

Pokkie 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 21:00

Okay, das beruhigt mich. Vielen Dank!

Hexle2  15.01.2018, 05:36
@Pokkie

Bitte, sehr gerne

Wie ist denn für dich bzw deinen Betrieb der Begriff "Aushilfe" definiert? Es kann keinesfalls heißen, dass du jeden Tag auf Abruf bereit sitzen musst, denn sonst müsste man dir einen Bereitschaftsdienst bezahlen.

Es wäre sinnvoll, wenn du der Chefin vorab mitteilst, dass du in dieser Zeit wegfahren willst. Einen Anspruch, dich dennoch herbeizurufen hat sie meines Erachtens nicht, solange keine besonderen vertraglichen Reglungen vorliegen.

Pokkie 
Beitragsersteller
 15.01.2018, 00:50

Im Vertrag steht, dass sich die Einsatzzeit nach dem Bedarf regelt. Könnte also auch heissen, dass ich immer bereit sein muss, oder sehe ich das falsch? Also einen Bereitschaftsdienst habe ich nicht.

Hexle2  15.01.2018, 05:38
@Pokkie
dass ich immer bereit sein muss,

Das bedeutet aber nicht, dass Du "Gewehr bei Fuß" stehen musst. Die Ankündigungsfrist aus dem § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für Rufbereitschaft und wird in der Rechtsprechung auch auf andere Arbeitseinsätze (z.B. Schichtpläne) angewandt.

Wenn du nicht eingeplant bist, hast du in dem Sinne frei. Du kannst also weg sein in der Zeit. Klar könnte deine Chefin dich anrufen, falls du benötigt wirst. Aber du könntest auch angerufen werden während du beim Friseur, im Schwimmbad oder beim Arzt bist......würdest du mit halber Frisur zur Arbeit rennen? Deiner Chefin ist klar dass du nicht 24/7 zur Verfügung stehst und auch ein Privatleben hast.

Aber es wäre ein feiner Zug, wenn du auf der Arbeit sagst, dass du nicht zu Hause bist.

Pokkie 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 16:35

Danke für deine Antwort! Natürlich hast du Recht, und sie kann das nicht von mir erwarten, dennoch habe ich die Sorge, dass wenn ich ihr Bescheid geben sollte, dass sie dann "Nein" sagt, mit der Begründung, dass ich ja keinen Urlaub habe und ich auch in der Zeit bereit sein muss einzuspringen, falls sie eine Aushilfe benötigen.