Kann ich 2 Hauptjobs haben?
Hi ich arbeite im Pizza Service Bereich als festangestellter bei 30 Std die Woche. Kann ich noch einen weiteren vollzeitjob annehmen 38 std woche als festangestellter?
Pizza wäre 17 bis 23 uhr 5x die woche der andere job 7 bis 15 uhr 5x die woche
beide jobs machen mir sehr spass und deswegen würde mich gern interessieren ob ich 2 mal festangestellt werden kann / darf?
5 Antworten
6+8 Stunden sind 14. 14 mal 5 sind 70 Stunden pro Woche. Sofern du Angestellter bist, verstößt das gegen das Arbeitszeitgesetz. Du darfst nur 48 Stunden pro Woche max. arbeiten UND es muss nach jeder Arbeit mind. 11 Stunde Ruhepause sein. Bei dir nicht der Fall.
Steuerlich bist du dann mit dem 2. Job in Steuerklasse 6, hast im lfd. Jahr eine hohe Vorauszahlung (Lohnsteuer) aber bei Abgabe einer Steuererklärung bekommst du wieder vorauss. einiges zurück, da beide Jobs addiert werden und sozusagen gleich behandelt werden: Ob 1 Job mit 2.000 brutto und der 2. mit 1.000 € oder gleich nur 1 Job mit 3.000 ist in der Einkommensberechnung egal, hat nur auf die Lohnsteuer Auswirkung. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und diese ist (siehe oben) dann bei der Jahresberechnung geringer. Spätestens bei einer Sozialversicherungsprüfung durch die Rentenversicherung fällt auf, dass du zuviel arbeitest.
möglich ist alles ! Der erste Chef bekommt die Steuerkarte mit der 1 (wenn nicht verheiratet) und der andere Chef bekommt die Steuerklasse 6, bei der 6 hast du aber locker schon mal die Hälfte als Abzug. Da lohnt sich sowas nicht immer. Da wäre es besser event. ein Gewerbe anzumelden und einem der Chefs eine Rechnung schreiben. Kannst dann auch mehr absetzen.
dito, denn Sozialversicherungsrechtlich gelten Scheinselbständige als Arbeitnehmer, wo hat man dann genau was gespart?!?
Wann willst Du mal Freizeit haben. Die Stundenzahl welche Du absolvieren möchtest verstösst gegen jede Arbeitszeitordnung.
Auf Dauer kannst Du bei so einer Std-Verteilung definitiv keine guten Leistungen erbringen.
Sofern Du über die Beitragsbemessungsgrenzen verdienst (bei Zusammenrechnung beider Jobs) können sich die Arbeitgeber noch zusammensetzen und ein Beitragsverteilungsverfahren machen (es geht dabei um die genaue SV Beitragspflicht Deiner Einnahmen und der Arbeitgeberbeiträge)
Der 1. Arbeitgeber muß mit dem zweiten Job einverstanden sein und der 2. Job darf den 1. nicht beeinträchtigen.
Vielen dank für die bisherigen antworten
job 1 ist mit 900 brutto und job 2 mit ca. 1100 dabei
14 std ist für mich okay da es im prinzip nur fahrdienste sind und eine wirkliche beeinträchtigung nicht entstehen kann hab also noch 10 std für schlaf damit ich im strassen verkehr wieder teilnehmen darf :P freizeit will ich ja inmomment ja nicht würde es ja auch erstmal befristet 1 jahr lang machen um zu sehen wie es wirklich ist und ausserdem gibs dann ja auch noch den urlaub wo ich meien freizeit aus leben kann.
also wenn ich jetzt nicht doof bin kann ich mit einem steuerberater zusammen arbeiten und es kann dann irgendwie klappen mit einer teilzeit und vollzeit stelle
Aha. Hab da mal was von Scheinselbständigkeit gehört wenn man wie ein Arbeitnehmer handelt jedoch auf Rechnung schreibt und vermeintlich unternehmerisch tätig wird.