Kann ich (19) das Sorgerecht über meine Schwester (14) übernehmen?
5 Antworten
Du schreibst, dass du das Sorgerecht möchtest, da eure Mutter nicht fähig dazu sei.
Was sagt denn deine Mutter dazu? Habt ihr vielleicht ein gutes Verhältnis?
Der "leichteste" Weg wäre, wenn deine Mutter dir eine Vollmacht unterschreiben würde. Sie könnte dich damit für Teilbereiche der elterlichen Sorge bevollmächtigen:
- Gesundheitsfürsorge (sehr wichtiger Bereich!)
- Schulangelegenheiten (wichtiger Bereich)
- Geldangelegenheiten (wenn die Mutter alles unterschreibt, was man ihr hinlegt, dann ist eine Vollmacht in diesem Bereich nicht notwendig
- Aufenthaltsbestimmung (wenn klar ist, wo die Jugendliche lebt, dann muss hierfür keine Vollmacht übertragen werden - die Mutter kann zustimmen, dass die Jugendliche z.B. bei dir lebt)
- ...
Nein.
Wenn man nicht Elternteil des Kindes ist, kann man kein Sorgerecht erhalten.
Du könntest ggf. die Vormundschaft für den jüngeren Bruder erhalten.
Sind Deine Eltern verstorben?
da unsere Mutter nicht fähig dafür ist.
das sagst du. Was sagen Familiengericht, Jugendamt und Familienhilfe?
Elternrecht sind im Grundgesetz festgehalten.
Da müssen gravierende Gründe vorliegen um einem Elternteil die Sorge zu entziehen.
Theoretisch schon. Praktisch wird das allerdings eher selten gemacht. Leider spielt die Frage des Geldes oft eine große Rolle und viele Sacharbeiter im Jugendamt sprechen jungen Leuten die Erfahrung und das Verantwortungsbewusstsein ab.
Möglich ist das! Du bist dann aber auch verantworlich. Mit allem Drum und Dran!
Wenn kein Elternteil vorhanden ist, das der Verantwortung gewachsen ist, kann das Familiengericht dir das Sorgerecht übertragen, wenn man dir diese Aufgabe zutraut.
Nein meine Eltern sind nicht verstorben, aber sie ist meine Halbschwester wir haben die gleiche Mutter aber nicht den selben Vater. Ich möchte gerne das Sorgerecht über sie, da unsere Mutter nicht fähig dafür ist.