Kann eine Unfallversicherung Geld zurückfordern?

12 Antworten

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Aber natürlich kann Sie das!

Zumindest wenn Sie einen schlechten Tarif abgeschlossen haben.

Leider erlebe ich immer wieder  in meinem
beruflichen Alltag, dass vielen Menschen einfach nicht bewusst ist was sie
unterschreiben.

Versicherungen definieren sich durch das zugrundeliegende Bedingungswerk.

Ich möchte Ihnen ein konkretes Beispiel nennen:

Manche Versicherungsunternehmen behalten sich das Recht
einer erneuten Invaliditätsprüfung vor.

Aus Deutsch heißt das…

Vor Ablauf der 36- Monatsfrist (Ab dann tritt der Dauerschaden auf), kann  das
Versicherungsunternehmen (weiter VU) ein erneutes Gutachten einfordern. Sollte sich der Gesundheitszustand verbessert haben und die Invaliditätszahlung wurde bereits gezahlt, dann wird das VU zumindest Teilweise ihr Geld zurückfordern.

  
Leider behalten sich sehr viele VU dieses Recht vor.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie die Finger von Vergleichsportalen lassen und sich in die Hände eines Speziallisten geben. 

siola55  31.12.2015, 14:13

Hey MoechteAWissen, diese 3-Jahresfrist ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt immer für beide Vertragspartner!

Ergo kann ein Versicherter genauso eine Verschlechterung seiner Invalidität beantragen durch die Feststellung eines Arztes innerhalb der 3-Jahresfrist und damit auch eine Nachzahlung erreichen!

Gruß siola55

MoechteAWissen  31.12.2015, 14:31
@siola55

Hey Siola55,

schon klar!    (habe doch ne Ausbildung genossen  ;-)  )

Man sollte seine Kunden jedoch an dieser Stelle auf 2 Dinge aufmerksam machen:

    1) Bessere VU haben ihre AUB „Abbedingt“ und  reduzieren damit die Frist meist auf 24 Monate.

    2) Sobald dem VN größere Summen zugesprochen werden sollen, bzw. wurden. WIRD das VU an dieser Stelle angreifen.

    Dass Praxis zeigt leider die Praxis…
MoechteAWissen  21.12.2015, 10:18

Danke ! :-) 

Kann eine Unfallversicherung Geld zurückfordern?

Ja - bei uralten Versicherungsverträgen ist dies möglich.

Daher sollte man seine Versicherungsverträge in der Regel alle 3- 4 Jahre überprüfen lassen und evt. anpassen.

Keine Angst, die Beiträge werden nicht immer teurer, aber die Leistungen besser.

Man muss die Verträge auch nicht jedes mal um drei Jahre verlängern.

Gruß Apolon

siola55  31.12.2015, 14:16

Ja - bei uralten Versicherungsverträgen ist dies möglich.

Dies ist auch bei neuen Unfallversich.verträgen so geregelt, da die 3-Jahresfrist gesetzlich vorgeschrieben ist!

Hi nestur111,

obwohl hier bereits die hilfreichste Antwort ausgezeichnet worden ist, hier noch meine Antwort:

Bei den meisten Versicherern kann in der Regel bis längstens 3 Jahre nach dem Unfalltag (die Frist steht in den Allg. Unfall-Bedingungen (AUB) unter "Gesetzliche Verjährung"!) die bisherige Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung  nachgeprüft werden durch einen Arzt - bei einer Verschlechterung zugunsten des Versicherten durch eine Nachvergütung wegen einem höheren Invaliditätsgrad oder eben auch zugunsten des Versicherers wg. einer Verbesserung des Dauerschaden und damit zu einer Rückzahlung der zuviel ausbezahlten Entschädigung!

Gruß siola55

Hallo,

ja.

Die Bedingungen lassen es zu, wenn der Versicherer nach 2 jahren geleistet hat, die Invalidität im dritten Jahr nach dem Unfall prüfen zu lassen.

Ist die Invalidität gesunken, kann der Versicherer entsprechende Invaliditätsleistung zurückfordern.

Beste Grüße

Dickie

Das kommt auf die Umstände an.

Wenn sich zum Beispiel nachträglich rausstellt, dass du den Unfall vorsätzlich verursacht hast, um die Versicherungssumme zu kassieren, ist das sicher möglich.