Meine Freizeit- u Unfallversicherung der IGM hat zu geringe Abdeckungen. Muss ich diese kündigen, um eine weitere Unfallversicherung abzuschließen?

10 Antworten

Die bestehende Freizeit- u. Unfallversicherung ist eine inkl. Leistung zur Mitgliedschaft...

Liebe Anna4742,

natürlich kannst du jederzeit mit einem privaten Unfallversicherungsschutz die zu kleinen Leistungen der IGM (Beiträge hierzu sind ja kostenlos - und was nichts kostet ist in der Regel auch nicht viel wert...) ergänzen bzw. die Invaliditätsleistungen angleichen durch eine zusätzliche Unfallpolice bei einem anderen Versicherer!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Nun ja, was die Gewerkschaften so anbieten, geht oft an der Notwendigkeit vorbei. Das aber nur nebenbei. Bis vor ein paar Jahren arbeitete ich als Versicherungsmakler und daher meine Meinung.

Prinzipiell kann man mit der seitherigen Gesellschaft sprechen und darauf drängen, den Tarif zu ändern mit dem Ziel, die Leistungen zu erhöhen. Allerdings werden dann auch die Prämien steigen. Leider weiß ich nicht, mit welcher Gesellschaft die IGM arbeitet und was die anbietet. Falls ein Gespräch nicht den gewünschten Erfolg bringt, dann bleibt nichts anderes übrig, als den aktuellen Vertrag zu kündigen, und einen neuen abzuschließen. Bei ein und derselben Gesellschaft 2 gleichartige Verträge zu unterhalten macht keinen Sinn. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es genügend Gesellschaften, die sehr gute Tarife anbeiten - übrigens auch britische Gesellschaften. Ich rate dringend, dass du dich an einen Versicherungsmakler wendest, die haben die Marktübersicht und sind nicht an eine einzige Gesellschaft gebunden.

Hallo Anna4742,

mein Verstand hat es so wahrgenommen, dass du über die IG Metall eine kleine Unfallversicherung hast, welche automatisch an die Mitgliedschaft gekoppelt ist. Ist das soweit richtig? Diese Inklusivleistung kann vermutlich nicht erhöht werden, da sie fester Bestandteil deiner Mitgliedschaft ist. Das kannst du aber gerne einmal erfragen.

Der Abschluss von mehreren Unfallversicherungen ist kein Problem. In der Regel kannst du aber nur einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen für dich abschließen. Der zweite Vertrag muss dann bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden.

Ja, alle Unfallversicherungen leisten die vereinbarte Summe, die du bei Invalidität abgeschlossen hast. Aus diesem Grund steht einem Abschluss eines eigenen Vertrages nichts im Wege.

Aufgepasst: Ein Kollege meinte, dass sich ein Wechsel auf das neue Bedingungswerk immer lohnen würde. Das ist natürlich nicht so, da die Prämien auch in der Unfallversicherung steigen können. Eine solche Umstellung muss wie bei jeder anderen Versicherung gut geprüft werden.

Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden und konnte dir weiterhelfen.

TerhorstAgentur  26.06.2015, 19:19

sorry das ich dich in diesem Fall verbessern muss. Die Leistungen sind genau definiert, daher können sich die Beiträge einer privaten Unfallversicherung nicht ändern. Wenn Dynamik vereinbart ist ändert sich Invaliditätsumme und Preis im gleichen Maße. Die Gesellschaften haben nur die Möglichkeit zu kündigen und nicht den Preis zu erhöhen. Natürlich sollte man vor einem Wechsel auch immer prüfen was man aufgibt und was man wiederbekommt, das sollte logisch sein.

BenLam  29.06.2015, 17:59
@TerhorstAgentur

Ich muss dir an dieser Stelle leider widersprechen. Die Änderung des Tarifwerkes, inkl. neuer Versicherungsbedingungen, hat sehr wohl Auswirkungen auf die Prämie, da eine Umstellung einem Neuabschluss gleichkommt und die tariflichen Bedingungen Geltung haben.

Der Versicherer ist nicht verpflichtet bei aktiver Änderung den verbesserten Versicherungsschutz zur gleichen Prämie anzubieten. Einzig und allein die automatisierte Änderung bzw. die Klausel zur GDV-Leistungsverbesserung haben keine Auswirkungen auf die Prämie. Eine aktive Änderung schon, wenn ich ein anderes tarifliches Bedingungswerk wechsel.

BenLam  29.06.2015, 18:04
@BenLam

Da sich auf Grund sich ständig verbessernder uns umgebende passive Sicherheit sowie stetig verbesserter Unfallverhütungsvorschriften und deren immer stärker werdenden Kontrolle, sowie die Sensibilisierung der Mitmenschen für Gefahrenquellen, verbilligen sich die Beiträge für Unfallversicherungen in starkem Maße. Wogegen sich die versicherungsbedingungen stetig zum kundenvorteil verbessern. Daher ist einem Kunden immer die vertrags- Umstellung in neuste Tarife anzuraten.

Diese Aussage ist deinerseits also vollkommen falsch, da sich die Prämien bei weitem nicht immer nach unten entwickeln. Aus diesem Grund musste ich das in meiner Antwort einmal ansprechen. Du sprichst selbst von einem Tarifwechsel.

Nein! Der Vertrag muß nicht gekündigt werden, sondern Dein bestehender Vertrag wird einfach erhöht. Das ist jederzeit möglich.

Du kannst zwar bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften soviele Unfallversicherungen abschließen wie Du willst. Alle leisten dann natürlich auch.
Aber bei der selben Versicherungsgesellschaft ist meist nur 1 Vertrag möglich.

Da sich auf Grund sich ständig verbessernder uns umgebende passive Sicherheit sowie stetig verbesserter Unfallverhütungsvorschriften und deren immer stärker werdenden Kontrolle, sowie die Sensibilisierung der Mitmenschen für Gefahrenquellen, verbilligen sich die Beiträge für Unfallversicherungen in starkem Maße. Wogegen sich die versicherungsbedingungen stetig zum kundenvorteil verbessern. Daher ist einem Kunden immer die vertrags- Umstellung in neuste Tarife anzuraten.

MoechteAWissen  26.06.2015, 18:57

Ähm…

Hallo Herr Kollege,

bin leider nicht konform!

Natürlich steht es außer Fragen  mehrere UNF anzuschließen. Dabei soll es auch erst einmal dahingestellt sein,  ob bei einem VR oder mehrere….

ABER..

Pauschal eine Tarifumstellung zum empfehlen, halte ich für grob fahrlässig.
Vor allem mit dem Wissen, dass in den letzten Jahren kein VU echte Verbesserungen auf den Markt gebracht hat, die den Kunden  wirkliche Vorteile bringen.  (Bezug auf UNF)…

Eine Tarifumstellung kann sogar für bestimme Personen SEHR NEGATIVE AUSWRIKUNGEN haben. Denken Sie doch bitte nur einmal an UNI-SEX.     Frauen sind heute nach ihrem Beruf einzustufen und nicht mehr pauschal in A !

Alleine die Änderung  der Gefahrengruppe von A auf B kann zu einem heftigen Beitragsanstieg führen. …

DESHALB gilt,

stets das Kundeninteresse wahren und nicht  die eigenen Interessen ;-) …

DolphinPB  26.06.2015, 22:00
@MoechteAWissen

Bez. A & B gebe ich Ihnen recht, ansonsten nicht.

Es gibt viele aktuelle Tarife die bessere Bedingungen (z.B. weniger Ausschlüsse), bessere Gliedertaxen und bessere (so vorhanden) Progressionskurven haben als ältere Tarife.

MoechteAWissen  27.06.2015, 11:03
@DolphinPB

Weniger Ausschlüsse?
Welche denn?

Der „Unfall“  selbst, in klar definiert und die Progressionstabellen muss man eh bei jedem VU mit Adleraugen betrachten.   Davon ab gilt, Grundsumme vor Progression!

Wenn ich die letzten 5 Jahre überblicke, fällt mir keine wesentliche Änderung auf, bei der Kunden einen echten Vorteil haben.

Mir ging es auch mehr um die pauschale Aussage der „ Tarif-Umstellungs-Empfehlung“. Das man Verträge regelmäßig  auf die Bedürfnisse der Kunden abgleichen soll, ist doch ein ganz anderes Thema.

Sollten Sie doch irgendwelche erwähnenswerten Änderungen kennen, freue ich mich über Tipps.    

TerhorstAgentur  27.06.2015, 11:15
@MoechteAWissen

um die prägnantesten zu nennen, die die Mitwirkung von Krankheiten wird z.b. ständig herunter gesetzt. Es gibt schon Gesellschaft die nur noch bei 100% Mitwirkung einer Krankheit die zum Unfall führte als Grundlage der Leistungsverweigerung nehmen. Herzinfarkt u. Schlaganfall sind mittlerweile vollständig als Unfallursache anerkannt, Borreliose und FSME sind heute bedingungsgemäß "Unfälle". Die Beiträge der Gefahrengruppe A eines 10 Jahre alten Vertrag sind sehr oft teurer als aktuelle Beiträge der Gefahrengruppe B. Ich könnte noch viele weitere Dinge aufführen die von Alterträgen nicht abgesichert werden.
Ich bleibe dabei: Empfehlung zur Tarifumstellung unter Vergleich neu und alt.... Das habe ich nie abgestritten. Das ist im Sinne des Kunden.

TerhorstAgentur  27.06.2015, 11:33
@TerhorstAgentur

Wir Können uns natürlich auch mit je einem Kunden treffen der einen Eigenbewegungsschaden hat und im Rollstuhl sitz (so einen habe ich in der Kundschaft und seit dem Unfall 2014 würde ich Ihn als "vermögend" ansehen) Mal sehen wer von uns beiden von seinem Kunden auf unterlassene Beratung verklagt wird

MoechteAWissen  27.06.2015, 18:16
@TerhorstAgentur

Ui….

Wo fange ich denn nur  an?!?

Meine Kernaussage war:

Wenn ich die letzten 5 Jahre überblicke, fällt mir keine wesentliche Änderung auf, bei der Kunden einen echten Vorteil haben.

Jetzt argumentieren Sie mit dem Mitwirkungsanteil?

Zweifelsohne  stellt dieser Punkt einen sehr wichtigen Teil  einer Unfallversicherung dar. Doch leider ist das nichts Neues!  

Bessere Deckungskonzepte verzichten seit min. 10 Jahre auf einen Anteil von 50%. Eine Hand voll VR neuerdings  (zu denen IHR Partner-Unternehmen nicht gehört)  sogar auf 100%.

.... Was ist neu daran?

               
Hatte Ihr Kunde vielleicht dem falschen Vermittler vertraut? 
Wurde Ihren Kunden vielleicht aufgrund der fehlender Produkt und Marktkenntnisse jahrelang das falsche Produkt anboten?

Oder

liegt es schlichtweg daran, dass SIE DIE PRODUKTE VON IHREM UNTERNEHMEN VERKAUFEN MÜSSEN und nicht fair und neutral Empfehlungen an Ihre Kunden richten können und dürfen?

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Herzinfarkt u. Schlaganfall sind mittlerweilevollständig als Unfallursache anerkannt,

Seit wann? Sie verwechseln elementare Dinge!

Die UNF-Definition ist klar und deutlich definiert.

Hier:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Bei den benannten Erkrankungen kommen zwar plötzlich und unfreiwillig  zum Tragen,doch von außen wirkt nichts auf den Köper ein und ist somit NICHT als Unfall anzuerkennen!

Was Sie wohl damit meinen ist etwas anderes.
Verschiedene Produktanbieter sagen:

Geht einem Unfall ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall voraus wird abweichend der („normalen“) AUB gehandelt, sofern ein Invaliditätsgrad festgestellt wird.

Hierein Beispiel:

1)
Person A bekommt nachts im Bett einen Schlaganfall…
Antwort: die Versicherung würde für NICHTS aufkommen

2)
Person A fährt mit dem Auto über die Autobahn, bekommt einen Herzinfarkt und donnert gegen die Leitplanken.     
Antwort: Die Unfallversicherung würde zahlen   (Ohne den Zusatz „Herzinfarkt“ wäre auch in diesem Beispiel die Unfallversicherung leistungsfrei)

Aber auch hier muss ich fragen, was ist neu daran? …

Des Weiteren muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wenn Sie Ihren Kunden wirklich erzählen, dass „ Herzinfarkt und Schlaganfall mittlerweile als Unfallursache   anerkannt sind“

SIE EINEN BERATUNGSFEHLER BEGEHEN !!!

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Wir Können uns natürlich auch mit je einem Kunden treffen der einen Eigenbewegungsschaden hat und im Rollstuhl sitz (so einen habe ich in der Kundschaft 



Muss ich darauf wirklich antworten?
Was haben wir in unserer Ausbildung über Eigenbewegungsschäden gelernt?

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Mal sehen wervon uns beiden von seinem Kunden auf unterlassene Beratung verklagt wird

Ach bitte!

Ist das wirklich Ihr ernst?

 
Ich übersehe einfach mal Ihre beschiedenen fachlichen Aussagen und komme direkt zum Punkt!

Mein Kunde hat die von Ihnen aufgerührten   Punkt schon seit min. 10 Jahre im Vertrag!  

Und warum ? Weil es schlichtweg NICHTS NEUES IST!

Nochmals zur Ausgangsfrage.
Was gibt es wichtigstes NEUES?

TerhorstAgentur  28.06.2015, 12:10
@MoechteAWissen

Ich habe keine Lust mit Ihnen zu streiten, wenn die von Ihnen vertriebenen Produkte das alles schon seit 10 Jahren in einem Produkt vereinen, ist das sicherlich sehr Innovativ und dazu Gratuliere ich Ihnen. Es Entspricht jedoch nicht der breiten Masse der am Markt platzierten Produkte, die allesamt weitgehend die Musterbedingungen des GDV zur Grundlage nehmen und jedes Unternehmen für sich, eigene Highlights mit Abdeckt. Ich denke wir sind uns einig das wir hier nicht über Ihres oder mein Produkt sprechen sondern über eben diese breite Masse an Produkten.

Zum Mitwirkungsanteil: Ich muss Ihnen widersprechen, denn mein Partnerunternehmen gehört sehr wohl zu den Anbietern die je nach Tarif, bei Mitwirkungsanteil unter 100% keine Leistung mindern.

Hierein Beispiel:

1)Person A bekommt nachts im Bett einen Schlaganfall…Antwort: die Versicherung würde für NICHTS aufkommen

2)Person A fährt mit dem Auto über die Autobahn, bekommt einen Herzinfarkt und donnert gegen die Leitplanken.
Antwort: Die Unfallversicherung würde zahlen (Ohne den Zusatz „Herzinfarkt“ wäre auch in diesem Beispiel die Unfallversicherung leistungsfrei)

Nichts anderes habe ich behauptet. <

Es sind noch zig alt Verträge in Umlauf die diese Bedingungen und viele weitere noch nicht erfüllen, und damit möchte ich diese Diskussion beenden.

Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Geschäfte

MoechteAWissen  28.06.2015, 16:09
@TerhorstAgentur

Anhand diesem Beispiel erkennt man wieder eindeutig wie gefährlich es  FÜR JEDEN KUNDEN ist, sich für die Ausschließlichkeit zu entscheiden!

Weshalb wechseln Sie nicht die Seiten, werdenVersicherungsmakler und betreuen Ihre Kunden unabhängig und fair?  Was hält Sie in der AO?

TerhorstAgentur  26.06.2015, 15:14

Bei der Gelegenheit ist es natürlich sinnvoll die Höhe der Absicherung zu überprüfen