Kann eine Gefängnisstrafe per Brief geschickt werden oder dafür auf jeden Fall erstmal eine Gerichtsverhandlung nötig?
9 Antworten
Damit ein Mensch zu einer Haftstrafe verurteilt wird, ist grundsätzlich erst einmal eben ein Urteil eines Gerichts nötig. Und dieses Urteil wird in bzw. nach einer Hauptverhandlung (also einer Gerichtsverhandlung) gefällt.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens, das Strafbefehlsverfahren. Hier kann die Staatsanwaltschaft bei "eindeutigen" Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen einen solchen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Hat der Richter nichts dagegen auszusetzen, so erlässt er den Strafbefehl und der wird per Post zum Beschuldigten geschickt. Legt der Empfänger nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich (§ 410 StPO).
Im Regelfall wird ein Strafbefehl eine Geldstrafe festlegen. Aber das ist nicht die einzige Möglichkeit. Mit einem Strafbefehl kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden. Allerdings geht das nur dann, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Also: Eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, kann nur durch ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung verhängt werden.
Abzugrenzen ist die Haftstrafe aber von anderen Formen der Freiheitsentziehung, die teilweise auch ohne eine mündliche Verhandlung angewendet werden kann. Es gilt aber, dass stets nur ein Gericht über eine dauerhafte bzw. länger andauernde Freiheitsentziehung entscheiden kann. So darf die Polizei beispielsweise eine Person nur maximal bis zum Ende des folgenden Tages festhalten, ohne dass ein Richter darüber entschieden hat.
Früher ging das bei Adolf und in der DDR. aber heutzutage kann so was nur in einer Gerichtsverhandlung geschehen. Jeden falls ist das bei mir immer so
Quatsch. Ersatzweise Haft für eine Geldstrafe ist was ganz anderes als eine Verurteilung zu eine Gefängnisstrafe. Willst Du Dich hier wichtig tun, oder nur Dein Ego pflegen?
Und du? Kannst nicht sachlich argumentieren? Hast es nötig, persönlich zu werden? Arm.
@ Trurron: Lies mal § 407 StPO, insbesondere Absatz 2 letzter Satz.
Da du von Strafe schreibst:
Es ist möglich über einen Strafbefehl. Wird er rechtskräftig und du zahlst die dort angegebene Geldsumme nicht, musst du letztlich für jeden Tagessatz einen Tag ins Gefängnis.
Eine Freiheitsstrafe sofort und ohne Verhandlung gibt es nicht.
Blödsinn. In psychiatrischen Kliniken können Leute ohne Verfahren jahrelang festgehalten werden, wenn sie einen Steuergeldskandal aufdecken oder eine politisch unerwünschte Verhandlung erwirken wollen, ohne irgendwelche Rechte und auch wenn die Person an der Behandlung stirbt passiert nichts.
Du hast die Doppelpunkte hinter dem Wort "Blödsinn" vergessen. Erst mit ihnen ergibt dein Kommentar einen Sinn.
Als Ordnungsmittel kann eine Haft vom Gericht angeordnet werden ohne Strafverhandlung. Das wäre ein Beipiel z. B. nach § 890 ZPO
Stichwort "Beugehaft"
Das ist dann aber keine Haftstrafe.
Stimmt. Aber "Gefängnis" und "Haft".
Per Brief wäre ja nicht schlecht, man könnte dann ja die Annahme verweigern oder unbekannt verzogen sein, dann kann man seiner Strafe immer ausweichen. Natürlich muss vor der Strafe die Verhandlung kommen, dort wird dann auch das Urteil gesprochen, da bekommst du dann auch das Strafmaß mitgeteilt, du musst ja auch wissen, wie lange du im Gefängnis blebien musst.
Das stimmt nicht ganz, es gibt ein Strafbefehlsverfahren, ohne Verhandlung. Darin kann eine Geldstrafe, ersatzweise Haft, ausgespriohen werden.