Kann eine Bank die Sterbeversicherung nach dem Tod einbehalten?
Meine Tante hatte Schulden bei der Bank bei der sie auch die Sterbeversicherung abgeschlossen hat. Jetzt wollen die nach ihrem Tod die Versicherung für die Schultden einbehalten. Darf die Bank das?
5 Antworten
Sicherlich hatte Deine Tante eine Abtretung für die Versicherungsleistungen unterschrieben. Ich gehe sogar davon aus, dass die Versicherung zur Absicherung eines Darlehns abgeschlossen wurde.
Na ja, Frage stellt sich doch, wann wurde die Sterbegeld-VS abgeschlossen. Falls die zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme abgeschlossen wurde, wird und sollte die Bank eine Abtrittserklärung haben. Falls der Vertrag allerdings "später" abgeschlossen wurde und die Bank dazu "keine eindeutige" Abtrittserklärung hat, ist das fragwürdig. So einfach vom Aufrechnungsrecht gebrauch machen wird da nicht gehen, da die Bank nicht gleich Versicherer ist. Das würde ich zunächst anhand der Unterlagen, soweit vorhanden, klären.
In den AGB's hat die Bank mit Sicherheit auch das Recht der Aufrechung. Insofern kann sie evtl. Schulden mit evtl. vorhandenen und durch das Pfandrecht der Banken angeeignete Guthaben verrechen.
Wenn di Versicherung abgetreten wurde sicherlich. Dafür macht man das ja.
Hallo Maren8877 , ja das kann/darf die Bank . LG lieselstrick