Darf meine bank mein Geld einbehalten?
Wenn ihr meine alten fragen durchlest dann seht ihr das ich von einem Betrüger in eine Geldwäsche mitrein gezogen wurde ohne das ich es wusste. Dies habe ich bei der Polizei angezeigt nur stehe ICH jetzt als Beschuldigte da und der Betrüger wird wahrscheinlich nie ermittelt werden.. Naja auf jedenfall wollen jetzt einige Leute die Geld an mich überweisen haben, wovon ich aber nur 20% bekommen haben, ihr komplettes Geld wieder zurück. Wie gesagt, ich habe von den zB 500€ überwiesenen Geld nur 20% für mich behalten und den Rest in Form von Gutscheinen an ihre Email weitergeleitet, also habe ich diese 500€ gar nicht und nie für meine Zwecke ausgegeben. Inzwischen sind es mehrere tausende, die die Kunden zurück wollen. Das Geld habe ich 1 nicht und 2 sehe ich es nicht ein das komplette Geld zurück zu zahlen, höchstens die 20% die ich bekommen habe. Weil ich nicht zahlen kann hat die bank also mein Konto gesperrt und so. Ich habe aber auch so Geld Probleme und mein letztes erspartes Geld, was zur Rückzahlung meiner anderen schulden (handyvertrag) war, kann ich jetzt nicht mehr zahlen weil mein Konto gesperrt wurde und ich nicht an mein Geld auf dem Konto darf obwohl ich es schleunigst brauche weil ich meinen übertrieben teuren handyvertrag bis zu einen gewissen zeitpunkt bezahlen muss. Darf die bank überhaupt mein Geld so einbehalten? Es kam ja noch nicht vor Gericht oder Verurteilung
10 Antworten
Wenn du tatsächlich wegen Geldwäsche dran bist:
Der Knackpunkt dürfte sein, dass du 500 € bekommen hast. Ob du davon was weitergeschickt hast, ist egal. Du hast 500 € erhalten und die unterliegen dem Verfall nach § 73 StGB, da dort das Bruttoprinzip gilt - nicht der Gewinn, sondern das Erlangte (500€) unterliegen dem Verfall. Wenn du die 500 € nicht mehr hast, musst du Wertersatz leisten (§ 73a StGB); d.h. du haftest mit deinem eigenem Vermögen dafür. Nun rechne die 500 € hoch auf alle Fälle und du kommst auf die Summe, die der Staat von dir eintreiben wird. Vermutlich gibt es deshalb schon einen Pfändungsbeschluss auf dein Konto.
Du wirst also kaum um die Zahlungen drumrum kommen, auch wenn du es nicht einsiehst.
Nach Deiner Anzeige ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei die Hintergründe. Auch ermittelte Kunden werden entsprechende Anzeigen erstattet haben.
Da hier eine Beteiligung an einer Straftat sicher vermutet wird, ist auch ein Anteil von nur 20% an einer Summe nicht hinderlich, dass die Staatsanwaltschaft bei Gericht eine entsprechende Verfügung beantragt, dass Konto zu sperren. Die Bank muss sich daran halten, von sich aus wird sie das nicht tun.
Dazu braucht es keine Verhandlung und auch keine Verurteilung. Solange warten die nicht ab. Im Anschluss wird Dir die Bank auch das Konto kündigen.
Alles andere wird das Gericht klären bei der Hauptverhandlung. Nach Verurteilung, die mit Sicherheit bei diesen Hintergrund erfolgen wird, besteht auch ein eine gesamtschuldnerische Haftung bei Schadensersatzansprüche, ungeachtet der Aufteilung der betrogenen Summe.
Wenn also andere beteiligte Täter des Betruges nicht ermittelt werden können, wirst Du das alleine ausbaden müssen, inklusive des Schadensersatzes der Betrogenen.
Ohne anwaltliche Hilfe sehe ich hier kaum eine Chance das Dir da noch irgendwie ansatzweise geholfen werden kann.
Das weiß ich, die Formulierung bezog sich auf die Fragestellung.
Wenn ich mir deine alten Fragen durchlese, dann erkenne ich nur eins: Du solltest a) unter finanzielle Betreuung gestellt werden und b) dich in ärztliche Behandlung begeben.
Dazu kommt eine absolut blühende Phantasie.
Ach du denkst Leute überweisen dir Geld auf dein Konto was du nur weiter versenden musst um einen Bonus zu erhalten? Die Leute haben auf dein Konto überwiesen also bekommen Sie es auch von dir wieder. Warum begehst du auch so einen betrug?
Das ist betrug, du hast dein Konto zur Verfügung gestellt. am besten nimmst du dir einen Schulden Berater oder Anwalt.
Liegt eine Pfändung vor und dein Konto ist KEIN P-Konto kann die Bank jegliche Auszahlung sperren .Ist das Konto ein P Konto liegen hier gesetzliche Vorschriften vor an die sich die Bank halten muss.
Den Staatsanwalt interessieren nicht die 20 %. Im Verfall gilt das Bruttoprinzip, d.h. sie haftet für die komplette Summe = 500 € pro Fall.
Hier wird das nochmals erklärt:
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/wertersatzverfall-und-das-bruttoprinzip-397013