Kann ein Tierhalteverbot auferlegt werden (durch Veterinäramt/wegen Misshandlung) auch wenn das Tier nachweislich gebraucht wird (Blindenhund/Therapiehund)??

4 Antworten

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Selbstverständlich! Allein dass man ein Tier als Helfer sozusagen versklavt, muß, ich betone MUSS der Hund bestens versorgt werden! Nicht nur mit bestmöglichem Futter sondern vorallem richtig gut behandelt werden, will sagen liebevoll, hundegerecht und absolut gewaltfrei! Der hilfebedürftige Mensch muß isch bewußt sein, dass es ein fühlendes Lebewesen ist und kein Sportgerät oder Blindenführroboter! Wer dazu nicht in der Lage ist, hat keinen Blindenhut etc. verdienst und muß sich menschliche Hilfe holen, denn wenn die schlecht behandelt wird, kündigt diese was ein Hund leider nicht kann. Der ist auf Gedeih und Verderb dem Menschen ausgeliefert. Wenn der Amtsvet den Hund holt muß es schon schlimm bestellt sein, denn erfahrungsgemäß drücken die eher beide Augen zu, was in Deiner Frage offenbar nicht mehr zu verantworten war. :((

Ja, wenn das Tier nicht artgerecht behandelt wird natürlich. Es ist ja trotzdem eine Misshandlung, auch wenn ein Blindenhund misshandelt wird.

Ja natürlich ! Gebrauchshundehaltung schützt nicht vor Tierquälerei !

aber natürlihc. da sollte man das tier dann vllt artgerecht behandeln.