Kann ein Privatverkäufer Schadenersatz bekommen nur weil man vom Kauf zurück tritt

3 Antworten

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Das ist doch heiße Luft . Wie soll sich denn der Schadensersatz berechnen ? Wenn er drei andere Interessenten hat, dann soll er doch denen das Teil wieder anbieten . Außerdem ist doch gar nicht gesagt , daß ihr auch wirklich einen gültigen Kaufvertrag habt . Zunächst müßte er dir auch erstmal nachweisbar eine Frist von mindestens 10 Tagen zur Abnahme setzen . Was anderes wäre es vielleicht , wenn er sich einen Sprinter o.ä für den Transport ausgeliehen und dafür schon was bezahlt hat .Um welche Summen geht es denn ? Ich verkaufe auch über Kleinanzeigen und wenn einer nicht kaufen will , dann will er halt nicht kaufen . Ich laß dann jedenfalls nicht mein Haß an Käufern aus , die einen Rückzieher machen . Ob es typisch deutsch ist , weiß ich nicht , aber ich find diese kundenfeindliche Haltung , jemand mit Gewalt zum Kauf zu zwingen zu wollen , ziemlich daneben . Ich würde den Kontakt abbrechen .

molly80 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 12:55

vielen dank , für die antwort. es handelt sich um einen betrag von 100 euro. so weit ich weiss hat er eigenes auto. nachdem ich gesehen habe, das er mehrere kühlschränke , ofen etc. als neuware eingestellt hat und das als privatverkäufer . wollte ich den herd nicht mehr , denn habe keine lust auf ware, welche evtl. vom laster gefallen ist. ich werde den kontakt auch abbrechen...

angie8000  31.08.2013, 13:00
@molly80

Mach dir Kopien von seinen Angeboten und googlel doch mal sein Namen oder Telefonnumer . Wenn er mehrere Dinge verkauft , dann ist er ganz schnell gewerblich und müßte dir ein Widerufrecht gewähren .

Der kann gar nichts machen. Was anderes ist es wenn du bei Ebay was ersteigert hast.

Eichbaum1963  31.08.2013, 10:55

Oh doch, wenn die Fragestellerin in den Mails eine Kaufzusage getätigt hat, kann er sehrwohl was machen...

Tja, es kommt ganz darauf an, WAS du mit ihm per Mail "besprochen" hast - hast du dort geschrieben, dass du den Herd kaufst und der VK hat dies angenommen? Dann ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen - du bist zur Abnahme verpflichtet. Er könnet also durchaus klagen - inwiefern er Erfolg hat einen Schaden nachzuweisen, weiß aber jetzt noch keiner...

Klar schaut man sich bei den Kleinanzeigen die Ware vorher an, dafür fährt in der Regel aber der Käufer zum Verkäufer. Und vor allem: man macht als Käufer vorher auch keine Kaufzusage.

Was das "Rücktrittsrecht" betrifft: ein 14-tägiges Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht bei nichtgefallen gibt es nur bei Fernabsatz - und Haustürgeschäften und dann auch nur, wenn diese bei einem gewerblichen Verkäufer getätigt wurden - ergo nicht bei Privatverkäufern.

Auch gibt es beim Kauf direkt in einem Geschäft kein Rückgaberecht - das ist reine Kulanz der Händler.