Kann ein Paket-Zusteller dafür haftbar gemacht werden, wenn er unwissentlich Gefahrgut transportiert?
Angenommen, der Absender eines größeren Pakets würde mit der Post Gefahrgut, sprich hochgiftiges, umweltgefährdendes, ätzendes, selbstentzündliches oder explosionsgefährliches Material verschicken wollen (womöglich noch unsachgemäß verpackt), dessen Transport schon eine Gefahrengut-Beförderungs-Erlaubnis erfordern würde...
Aufgrund des Paket-Geheimnisses wird der Inhalt des Pakets bei der Annahmestelle nicht kontrolliert.
Sollte der spätere ahnungslose Zusteller, der das Paket zum Empfänger bringen soll, in eine Polizei- oder Zollkontrolle geraten oder gar direkt in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, bei dem dieses Gefahrengut zudem noch freigesetzt wird, würde dann der Zusteller (unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat) für die Mitführung dieses Pakets in die Haftung genommen werden?
5 Antworten
Nein, so etwas ist weder strafrechtlich noch zivilrechtlich drin.
Selbst Fahrlässigkeitsdelikte setzen zumindest voraus, dass der Begeher mit dem Erfolgseintritt rechnen musste.
So etwas ist hier nicht im Entferntesten nachweisbar.
Nein, ein Paketzusteller ist nicht für den Inhalt der Pakete verantwortlich. Pakete, die Gefahrgut beinhalten, müssen entsprechend markiert sein.
Da dies in Deinem Fall nicht so ist, kann der Zusteller ja nicht wissen, dass er gefährliche Stoffe in seinem Auto hat.
Nein, der Absender ist verpflichtet das anzugeben, sonst kann er haftbar gemacht werden. Der Bote hat damit gar nichts zu tun.
Woher soll er wissen was er transportiert?
Also nein
Ne der war ja nur der bote