Kann ein Kontrolleur ein Schwarzfahrer rückwirkendausstellen?

4 Antworten

Offensichtlich bist du Minderjährig und kannst daher nicht einem Vertrag zustimmen, der Grundlage für das erhöhte Beförderungsentgelt ist. Insofern hast du mit deinem Hinweis auf das BGB recht.

Grundsätzlich könnte aber ein erhöhtes Beförderungsentgelt auch rückwirkend verlangt werden.

An Stelle des Zugführers würde ich mich nicht auf eine Diskussion mit dir einlassen, sondern Strafanzeige gegen dich erstatten. Er als Zeuge reicht vollkommen aus, um den Richter zu überzeugen.

meellaanniiieee 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 13:57

Nehmen wir mal an es kommt tatsächlich zu einer Anzeige, die Strafe wäre hier, als jemand der noch nie negativ bei der Polizei aufgefallen ist, wahrscheinlich auch nur ein paar Sozialstunden oder?

Dunloghaire  08.12.2020, 15:30
@meellaanniiieee

Man nennt es Erschleichen von Leistungen, also eine Straftat. Wahrscheinlich wird es auf Sozialstunden hinaus laufen. Natürlich kommt das in die Akten, und wenn du nochmals straffällig wirst, wird der Richter es vermutlich nicht mehr bei nur Sozialstunden belassen.

Schon bei deiner letzten Frage hierzu hab ich dir erklärt dass du durch die Verschleierung deiner Personalien eine Straftat begangen hast.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Die Bahn wird einfach eine Anzeige wegen Betrug stellen und bei einer Straftat ermittelt die Polizei den Täter. Fertig.

Da der Kontrolleur dir sehr entgegengekommen ist und sich mit der Telnummer zufrieden gab und du ihn damit richtig verar***t hast kannst du auch nicht damit rechnen dass irgendjemand Mitleid mit dir hat.

das ist die Deutsche Bahn, ja klar wird die Polizei dahinterher laufen

meellaanniiieee 
Beitragsersteller
 07.12.2020, 23:32

Aber darf darf er das auch rein rechtlich mir da ein Schwarzfahrerticket ausstellen obwohl er mir ja wie gesagt nichts nachweisen kann oder sonstiges?

vlokdriver  08.12.2020, 17:46
@meellaanniiieee

völlig wurscht. Kauf Dir eine Fahrkarte und gib ruhe

Ich glaube, du erzählst ganz großen Bullshit. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein einzelner Kontrolleur sich per SMS mit Schwarzfahren in Verbindung setzt? Irgendwie kann deine Geschichte nicht stimmen.

meellaanniiieee 
Beitragsersteller
 07.12.2020, 23:51

Haha wow. Also so viel Fanasie hab ich jetzt ehrlich nicht dass ich mir so etwas ausdenke. Ich find die Situation auch nicht wirklich prickelnd. Da ich mich nicht ausweisen konnte (17 Jahre alt) wurde eben die Nummer meiner Mutter aufgenommen. Diese wurde angerufen und per SMS kontaktiert. Jedoch sind wir uns der Gesetzeslange momentan unschlüssig. Da auch hier eigentlich der Artikel 107 in BGB greift. Der besagt dass ich als 17-jährige nur bedingt strafmündig bin und da meine Eltern nicht einverstanden waren mit meinem "Vertragsbruch" in dem Falle eben dem Schwarzfaheren sollte mich doch eigentlich auch keine Strafe erwarten oder ?

Bahnfahrer401  08.12.2020, 00:10
@meellaanniiieee

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nur deine Handynummer aufgeschrieben wurde. Musstest du denn nicht Name und Adresse angeben? Normalerweise wird da auch niemand angerufen, sondern der Schwarzfahrer hat aktiv innerhalb der Frist auf das Verkehrsunternehmen zuzugehen und die Gebühr zu bezahlen, ansonsten wird der Fall ggfs. an ein Inkassobüro weitergeleitet und dann wird es sehr viel teurer.

Was die rechtliche Lage angeht, kenne ich mich zu wenig aus. Wahrscheinlich könntest du dich noch irgendwie rauswinden, indem du dich auf deine Minderjährigkeit berufst, die Betonung liegt aber auf "wahrscheinlich" und "irgendwie". Wenn du das Risiko eingehen willst und rechtlich so bewandert bist, dass du das gegenüber dem Verkehrsunternehmen auch durchsetzen kannst, mach das, ansonsten zahle und betrachte es als Lehrgeld, solch eine dumme Aktion in der Zukunft zu vermeiden.

meellaanniiieee 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 14:01
@Bahnfahrer401

Vielen Dank erstmal für deine Antwort, und nein da ich keine Personalien bei mir hatte und mich nicht ausweisen konnte wurde weder mein Name, noch Adresse oder sonstiges notiert, nur die Handynummer meiner Mutter. Der Kontrolleur ist soweit ich da richtig informiert bin auch in diesem Fall nicht seiner Pflicht nachgekommen, denn er hätte ja eigentlich die Polizei holen müssen hat es aber mit der Handynummer geklärt.