Kann ein Kontrolleur ein Schwarzfahrer rückwirkendausstellen?
Nehmen wir mal an das ganze ist reinhypthetisch passiert. Ich wurde diese Woche zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt, habe beide Male keine Quittung oder sonstiges ausgestellt bekommen, der Kontolleur hat nur die Nummer meiner Mutter.
Er hat ihr auch eine SMS geschrieben, dass er droht zur Polizei zu gehen falls meine Mutter nicht meine Personalien rausrückt um die 120€ fürs Schwarzfahren zu zahlen, da er außer der Nummer nichts in der Hand hat also auch keine Namen oder sonstiges.
Es ist ja sehr einfach für die Polizei die Rufnummer zurückverfolgen zu lassen. Ich frage mich aber ob die Polizei wirklich den Aufwand auf sich nimmt und ob der Zugfahrer mir da wirklich überhaupt noch was anhaben kann da er ja keine Beweise oder sonstiges hat. Und ob er so ein Schwarzfahrerticket überhaupt rückwirkend ausstellen kann.
Da auch hier eigentlich der Artikel 107 vom BGB greift. Der besagt dass ich als 17-jährige nur bedingt strafmündig bin und da meine Eltern nicht einverstanden waren mit meinem "Vertragsbruch" in dem Falle eben dem Schwarzfaheren sollte mich doch eigentlich auch keine Strafe erwarten oder ?
Bitte KEINE MORALPREDIGTEN, nur hilfreiche antwoften bitte.
4 Antworten
Offensichtlich bist du Minderjährig und kannst daher nicht einem Vertrag zustimmen, der Grundlage für das erhöhte Beförderungsentgelt ist. Insofern hast du mit deinem Hinweis auf das BGB recht.
Grundsätzlich könnte aber ein erhöhtes Beförderungsentgelt auch rückwirkend verlangt werden.
An Stelle des Zugführers würde ich mich nicht auf eine Diskussion mit dir einlassen, sondern Strafanzeige gegen dich erstatten. Er als Zeuge reicht vollkommen aus, um den Richter zu überzeugen.
Man nennt es Erschleichen von Leistungen, also eine Straftat. Wahrscheinlich wird es auf Sozialstunden hinaus laufen. Natürlich kommt das in die Akten, und wenn du nochmals straffällig wirst, wird der Richter es vermutlich nicht mehr bei nur Sozialstunden belassen.
Schon bei deiner letzten Frage hierzu hab ich dir erklärt dass du durch die Verschleierung deiner Personalien eine Straftat begangen hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Die Bahn wird einfach eine Anzeige wegen Betrug stellen und bei einer Straftat ermittelt die Polizei den Täter. Fertig.
Da der Kontrolleur dir sehr entgegengekommen ist und sich mit der Telnummer zufrieden gab und du ihn damit richtig verar***t hast kannst du auch nicht damit rechnen dass irgendjemand Mitleid mit dir hat.
das ist die Deutsche Bahn, ja klar wird die Polizei dahinterher laufen
Aber darf darf er das auch rein rechtlich mir da ein Schwarzfahrerticket ausstellen obwohl er mir ja wie gesagt nichts nachweisen kann oder sonstiges?
völlig wurscht. Kauf Dir eine Fahrkarte und gib ruhe
Ich glaube, du erzählst ganz großen Bullshit. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein einzelner Kontrolleur sich per SMS mit Schwarzfahren in Verbindung setzt? Irgendwie kann deine Geschichte nicht stimmen.
Haha wow. Also so viel Fanasie hab ich jetzt ehrlich nicht dass ich mir so etwas ausdenke. Ich find die Situation auch nicht wirklich prickelnd. Da ich mich nicht ausweisen konnte (17 Jahre alt) wurde eben die Nummer meiner Mutter aufgenommen. Diese wurde angerufen und per SMS kontaktiert. Jedoch sind wir uns der Gesetzeslange momentan unschlüssig. Da auch hier eigentlich der Artikel 107 in BGB greift. Der besagt dass ich als 17-jährige nur bedingt strafmündig bin und da meine Eltern nicht einverstanden waren mit meinem "Vertragsbruch" in dem Falle eben dem Schwarzfaheren sollte mich doch eigentlich auch keine Strafe erwarten oder ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nur deine Handynummer aufgeschrieben wurde. Musstest du denn nicht Name und Adresse angeben? Normalerweise wird da auch niemand angerufen, sondern der Schwarzfahrer hat aktiv innerhalb der Frist auf das Verkehrsunternehmen zuzugehen und die Gebühr zu bezahlen, ansonsten wird der Fall ggfs. an ein Inkassobüro weitergeleitet und dann wird es sehr viel teurer.
Was die rechtliche Lage angeht, kenne ich mich zu wenig aus. Wahrscheinlich könntest du dich noch irgendwie rauswinden, indem du dich auf deine Minderjährigkeit berufst, die Betonung liegt aber auf "wahrscheinlich" und "irgendwie". Wenn du das Risiko eingehen willst und rechtlich so bewandert bist, dass du das gegenüber dem Verkehrsunternehmen auch durchsetzen kannst, mach das, ansonsten zahle und betrachte es als Lehrgeld, solch eine dumme Aktion in der Zukunft zu vermeiden.
Vielen Dank erstmal für deine Antwort, und nein da ich keine Personalien bei mir hatte und mich nicht ausweisen konnte wurde weder mein Name, noch Adresse oder sonstiges notiert, nur die Handynummer meiner Mutter. Der Kontrolleur ist soweit ich da richtig informiert bin auch in diesem Fall nicht seiner Pflicht nachgekommen, denn er hätte ja eigentlich die Polizei holen müssen hat es aber mit der Handynummer geklärt.
Nehmen wir mal an es kommt tatsächlich zu einer Anzeige, die Strafe wäre hier, als jemand der noch nie negativ bei der Polizei aufgefallen ist, wahrscheinlich auch nur ein paar Sozialstunden oder?