Kann der Vermieter dem Mieter verbieten, den Wasserzähler selbst abzulesen?

11 Antworten

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Ich möchte eine allgemeine Antwort geben, da ich mir die vielen Texte und das Hin und her nicht antun will:

Maßgeblich ist doch, wer mit wem bezüglich einer Medienlieferung (Elektroenergie, Gas, Wasser, Wärme usw.) einen Vertrag hat.

Nur die Vertragspartner und deren Erfüllungsgehilfen können in diesem Prozess mitwirken. Alle anderen haben Sendepause.

Wenn Du selbst Vertragspartner für einen Tarifzähler bist, kannst Du sehr wohl Selbstablesungen vornehmen (Tipp: mit Foto und eingeblendetem Datum) und das dem Lieferanten melden, musst allerdings auch gestatten, dass der Vertragspartner oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zähler selbst in Augenschein nehmen will.

Im Falle einer bloßen Kostenverteilung ist das eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Vermieter aber Du hast ebenfalls Anspruch auf Zugang zur Messeinrichtung, da Du ja sonst die gelegte Rechnung nicht prüfen und richtig sprechen kannst.

Wie auch immer, es kann Dir keiner verwehren, Messeinrichtungen selbst abzulesen.

Wenn doch, soll er bitte die Rechtsgrundlage nennen. Spätestens dann wird er in Erklärungsnöte kommen.

Prüfe doch gleich mal so zum Spaß, wann die Zähler zuletzt geeicht wurden.

Günter

Toller Vermieter! Erstmal: Ja, der Vermieter kann und darf selbst den Zähler ablesen und du darfst das nicht verweigern. Anwesend darfst du natürlich sein und ggf. auch ein Kopie verlangen.

Da du dich offensichtlich NICHT geweigert hast, den Vermieter in die Wohnung zu lassen, darf der Vermieter auch die Rechnung selbst bezahlen. Der Anwalt ist wohl nicht so ganz frisch dir einfach die Rechnung auf das Auge zu drücken.

AalFred2  17.12.2015, 13:55

Aus welchem Grund darf der Vermieter den Zähler ablesen?

Hamsterking  17.12.2015, 14:31
@AalFred2

Du zahlst für deine Wohnung ja nicht nur Miete, sondern auch Betriebskosten wie Strom und Wasser. Die Miethöhe weißt du ja, aber wie viel zahlst du für Strom und Wasser? Richtig! Und zwar genau so viel wie du verbrauchst, nicht mehr und nicht weniger. Also musst der Vermieter am Zähler ablesen wie viel du verbraucht hast, damit dieser dir eine Rechnung erstellen kann.

Würdest du es selber ablesen und ihm irgendwelche Zahlen nennen, dann machst du dich dadurch strafbar. Wenn der Vermieter aber abliest, musst er es dokumentieren und dir das in Form einer Rechnung mit allem drum und dran nachweisen. Wenn du Zweifel hast, darfst du selbst nachschauen und dich vergewissern. Die Befugnis liegt beim Vermieter, nicht beim Mieter...

AalFred2  17.12.2015, 15:07
@Hamsterking

Deine Grundannahme, dass grundsätzlich der Vermieter für die Verbrauchskosten zustädig ist, ist doch schon falsch. Vor allen Dingen bei Einfamilienhäusern dürften mindestens ebenso häufig die Mieter selber den Vertrag mit den Versorgen geschlossen haben.

Hamsterking  17.12.2015, 16:25
@AalFred2

Wenn das so wäre, dann müsste der Vermieter in diesem Fall ja nicht den Wasserzähler ablesen...Meine "Grundannahme" ist dennoch auf das aktuelle Problem bezogen und lieber gebe ich Ratschläge als...naja...wie auch immer.

Grüße

AalFred2  17.12.2015, 16:55
@Hamsterking

Wo steht denn, dass er das muss? Da steht, dass er das will.

Jewi14  18.12.2015, 08:57
@AalFred2

Dann darf ich mal sagen wie es bei mir ist. Wasser selbst  beziehe ich direkt mit dem örtlichen Versorger und bezahle auch direkt. Aber was die Wassererwärmungskosten angeht (bei mir via Fernwärme), so geht das dann doch was den Vermieter an. Über die Wassermenge werden dann diese Erwärmungskosten berechnet. Also geht (Warm)Wasser doch was dem Vermieter an.

Deine Grundannahme, dass der Mieter Verträge mit Versorger abschließt, ist also völlig falsch.

AalFred2  21.12.2015, 08:56
@Jewi14

Ich habe keinerlei Grundannahme getroffen. Die trefft ihr. Ich habe nur festgestellt, dass es eben alle möglichen Konstellationen geben kann, wobei diejenige, dass der Mieter der Versorgungsverträge selbst abschliesst vor allen Dingen für Einfamilienhäuser nicht ungewöhnlich ist.

cornelia04 
Beitragsersteller
 17.12.2015, 11:20

Ich habe mich nicht geweigert, den Vermieter reinzulassen. Es handelt sich hier um ein gemietetes Einfamilienhaus und ich habe seit 19 Jahren den Wasserzähler selbst abgelesen und dies an die Stadtwerke gemeldet

Pfaffenhofener  17.12.2015, 11:41
@cornelia04

Naja, wenn der Vermieter plötzlich seine Meinung ändert, ist das natürlich sein gutes Recht. Das kann er Dir aber "normal" mitteilen, die Anwaltskosten hast Du definitiv nicht zu tragen.

Schreib dem Anwalt zurück, daß der Vermieter selbstverständlich gerne selbst den Zähler ablesen kann, und daß dafür ein kurzes Telefonat oder ein Brief gereicht hätten. Deswegen einen Anwalt einzuschalten ist unverhältnismäßig. Daher bist Du nicht bereit, seine Kosten zu übernehmen, er möchte doch bitte die Rechnung dem Auftraggeber stellen.

Dies möglichst zeitnahe, nicht daß irgendwelche Fristen verstreichen. Außerdem unterstreicht das Deine Kooperationsbereitschaft.

Hamsterking  17.12.2015, 11:42
@cornelia04

Im Mietvertrag sollte, im Normalfall, geregelt sein, dass der Vermieter befugt ist dein Haus zu betreten mit ausreichender Begründung.

Die Frage ist ja, ob er sich vorher angekündigt hat oder nicht. Falls ja, dann musst du ihn reinlassen, weil er seinen Pflichten nachgehen will und die Zähler ablesen möchte.

Falls nein, dann kannst du dich bei ihm in Briefform für deine Aktion entschuldigen und ihn bitten seine Forderung (Anwaltskosten) zurückzunehmen, mit der Begründung, dass du aus Gewohnheit seine Aufgabe jahrelang durchgeführt hast, die eigentlich er zu erledigen hat.

Liebe Grüße,

Hamster

Wenn ich sowas lese, werde ich echt aggressiv! Was denken sich manche Vermieter denn?? Bei mir kommt auch immer ein Typ von den Stadtwerken. Die Kosten für den Anwalt musst du natürlich nicht tragen! Und wenn der Vermieter die Stände selbst ablesen will, soll er es eben machen. Verstehe allerdings den plötzlichen Sinneswandel nicht...Viele Grüße

die Kosten für den Rechtsanwalt hat der Vermieter zu zahlen.

Warum durch einen Rechtsanwalt? Könnt ihr nicht miteinander reden? Und wenn er es Dir vorher schon einmal gesagt hat, warum machst Du es dann immer noch? Die Kosten für den Anwalt, wirst Du wahrscheinlich nicht tragen müssen, soweit ich das aus den Informationen von Dir entnehmen kann.