Kann der Arbeitgeber seinen freiwilligen Zuschuß bei laufendem VL Vertrag jederzeit wieder streichen?
Mein Arbeitgeber zahlt freiwillig einen Zuschuß zu meinen VL in meinen Bausparvertrag. Der ist noch in der Besparung. Nun möchter er den Zuschuß 26€ nicht mehr zu meinem VL Vertrag leisten, sondern mir den Zuschuß nur noch auf betriebliche Altersvorsorge geben. Kann er die freiwillige Zahlung der 26 € jederzeit zu meinem VL Vertrag beenden ?
Mein Mann hat die VL über einen Fondssparplan beim gleichen Arbeitgeber und gleiche Ausgangssituation. Der VL Vertrag läuft seit 3 Jahren. Kann der Arbeitgeber auch hier den freiwilligen Zuschuß 26€ auf den VL Vertrag streichen?
4 Antworten
Das sagt der Name "freiwillige Zuzahlung" doch schon eigentlich aus.
Es gibt dann zwar die betriebliche Übung, also eine Art Gewohnheitsrecht, wenn der AG allerdings im Vertrag klar festgelegt hat solche Leistungen nur freiwillig und jederzeit widerrufbar zu gewähren, dann kann er die auch wieder streichen.
Kann er auch nicht. Es sei denn er schließt das eben konkret aus. Ansonsten wäre er eben in der betrieblichen Übung und könnte zur weiteren Zahlung verpflichtet werden.
Von daher am besten in den Arbeitsvertrag schauen.
Wenn weder Tarifvertrag noch Arbeitsvertrag eine Pflicht des AG aufzeigen, kann der sicher machen, was er will.
Aber ich vermute, dass der das nicht bei seinen Arbeitnehmern unterschiedlich handhaben kann oder gar von der Anlageform abhängig machen darf, sofern diese eine zulässige ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistung
und der Link zum Vermögensbildungsgesetz bringen vielleicht Klarheit.
Nicht so lange der Vertrag läuft. Schliesslich ist das quasi ein Lohnbestandteil, die Kürzung waere eine Lohnkürzung.
ja ... er kann!
Danke ! Wo kann ich das denn nachlesen?
es ist freiwillig und an keine Abmachung oder Tarifvertrag gebunden.
Eben doch. Zusatzleistungen können im Arbeitsvertrag oder aber Tarifvertrag stehen.
Und dann kommt es auf die Formulierung an wie freiwillig das nach einigen Zahlungen noch ist.
Ok, ich dachte, dass der Arbeitgeber nicht aus laufenden Verträgen den Zuschuß streichen kann, sondern nur bei neuen VL Vertragsabschlüssen. Vielen Dank für die Info!