Kann der Arbeitgeber seinen freiwilligen Zuschuß bei laufendem VL Vertrag jederzeit wieder streichen?

4 Antworten

Das sagt der Name "freiwillige Zuzahlung" doch schon eigentlich aus.

Es gibt dann zwar die betriebliche Übung, also eine Art Gewohnheitsrecht, wenn der AG allerdings im Vertrag klar festgelegt hat solche Leistungen nur freiwillig und jederzeit widerrufbar zu gewähren, dann kann er die auch wieder streichen.

Gounie2712 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 11:22

Ok, ich dachte, dass der Arbeitgeber nicht aus laufenden Verträgen den Zuschuß streichen kann, sondern nur bei neuen VL Vertragsabschlüssen. Vielen Dank für die Info!

Kamikaze2001  17.04.2018, 11:23
@Gounie2712

Kann er auch nicht. Es sei denn er schließt das eben konkret aus. Ansonsten wäre er eben in der betrieblichen Übung und könnte zur weiteren Zahlung verpflichtet werden.
Von daher am besten in den Arbeitsvertrag schauen.

Wenn weder Tarifvertrag noch Arbeitsvertrag eine Pflicht des AG aufzeigen, kann der sicher machen, was er will.

Aber ich vermute, dass der das nicht bei seinen Arbeitnehmern unterschiedlich handhaben kann oder gar von der Anlageform abhängig machen darf, sofern diese eine zulässige ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistung

und der Link zum Vermögensbildungsgesetz bringen vielleicht Klarheit.

Nicht so lange der Vertrag läuft. Schliesslich ist das quasi ein Lohnbestandteil, die Kürzung waere eine Lohnkürzung.

ja ... er kann!

Gounie2712 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 11:18

Danke ! Wo kann ich das denn nachlesen?

hein25  17.04.2018, 11:20
@Gounie2712

es ist freiwillig und an keine Abmachung oder Tarifvertrag gebunden.

Kamikaze2001  17.04.2018, 11:24
@hein25

Eben doch. Zusatzleistungen können im Arbeitsvertrag oder aber Tarifvertrag stehen.
Und dann kommt es auf die Formulierung an wie freiwillig das nach einigen Zahlungen noch ist.