Kältefrei auf Baustelle?
Gibt es eine Bestimmung o.ä. die das Arbeiten bei Minustemperaturen auf Baustellen regelt? Hab im Netz leider nichts genaues gefunden. Vielen Dank!
9 Antworten
Gute Frage!
Prinzipiell gibt es das nicht. Arbeitstechnisch schon. Bei Frost kannste Betonarbeiten nicht durchführen. Dacharbeiten dürfen auch nicht bei Schnee ausgeführt werden, wobei es bei entsprechender Absicherung schon geht. Versetz Dich in die Lage einer Versicherung, dann leuchtet Dir ein was nicht geht.
Innenarbeiten gehen natürlich immer. Erdarbeiten bedingt, was bei 1m Neuschnee natürlich irgendwie Sinnlos ist. Hier steht grad der Bau neben unserer Kinderkrippe komplett still. Dauerfrost und viel Schnee, da brauchste auch keinen Estrich ziehen, oder Dacharbeiten machen. Das Holz ist so rutschig, da geht auch kein Dachdecker drauf. Mein Bau verzögert sich auch, denn die LKW haben gestern 5 Stunden im Stau gestanden und die neuen Lieferungen verschoben. Ich hoffe das es etwas erklärt ist. mfg
Jeder Unternehmer ist verplichtet für seinen Betrieb eine Gefärdungsbeurteilung aufzustellen, diese ist auf die jeweilige Situaton zu ergänzen. Heißt ggf. bei Bau- stellen eine spezielle aufzustellen. Hier müssen mögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen aufgeführt sein. Die Wirksamkeit der Schutz- maßnahmen ist zu überprüfen. Das beziehts sich auch auf Witterungseinflüsse bei Dacharbeiten
Starke Hitze/Sonneneinstrahlung , Starker Niederschlag, Gewitter, Kälte, Schneefall, Frost, Wind/Sturm. Speziell sagt die BG dazu
Bei Regen:
-geeignete Kleitung tragen
- bei starken Niederschlag Arbeit beenden
(Rutschgefahr)
Bei Schnee/Kälte:
- geeignete Kleidung tragen (wind- und
kälteabweisend)
- Kopfbedeckung tragen
- Handschuhe tragen
- Bei übermäßigem Schneefall oder Kälte die
Arbeit abbrechen
Dazu noch folgende Anmerkungen
Schutzkleidung ist vom Arbeitnehmer zu stellen auch Kälteschutz, bei Helmplicht kann der Helm nicht unbedingt als Kälteschutzbedeckung angesehen werden, und sich daraus schon eine Unmöglichkeit von Schutzmaßnahmen ergeben.
Wir halten es so das ab -5° die Arbeiten abgebrochen werden.
Schlechtwetter bzw Schlechtwettergeld gab es mal, jetzt gibts das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Saison-Kurzarbeitergeld
Das ist aber abhängig von den Tätigkeiten u.a.
"Die Kälte ist gut für meine Arbeiter. Da müssen sie sich bewegen, damit ihnen warm wird."
Warum sollte bei Minusgraden nicht gearbeitet werden können? Es können nur nicht alle Tätigkeiten ausgeübt werden. Daher wird der Baustellenbetrieb eher etwas ins Stocken geraten.
Hier unter meinem Fenster ist auch eine Baustelle. Es klappert und rappelt - also geht der Betrieb wohl weiter.
Genau meine Meinung
Das technische Regelwerk gibt Einschränkungen vor: ZUm Beispiel können Leitungsinsatalltionen des Elektrikers nur bis 5°C durchgeführt werden; Beton- und Mauerarbeiten unter 5°C nur unter besonderen Maßnahmen. Hat alles technische Gründe aus der Materialspezifikation. Aber was Du meinst ist wohl eher: "Es gibt Arbeit, die auch gemacht werden kann, mir ist bloss zu kalt." Nein, da gibt es keine Einschränkunegne, jedenfalls nicht bei den jetzigen Temperaturen. Aber wenn dir die Auskunft nicht reicht, versuchs mal bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft!
die müssen sich bewegen ..... lach DH