Jugendschutzgesetz in Estland?
Hey Ich bin 17 und fahre bald mit einer kleinen Gruppe (so eine Art schulisches Programm) nach Estland. Nun frage ich mich wie die Jugendschutzbestimmungen bezogen auf Alkohol und derartiges sind. Nur zur kurzen Information. Meine Gruppe und ich haben nicht vor uns zu betrinken. Wir hatten lediglich vor abends mal ein Glas Wein oder Bier zu trinken.
Vielen Dank schonmal Akaviri
4 Antworten
In Estland gibt es, ähnlich wie in vielen anderen Ländern, kein einheitliches Jugendschutzgesetz. Somit setzten sich die Bestimmungen aus verschiedenen Gesetzen zusammen:
Alkohol: 18 Jahre
Alkoholische Getränke dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Ebenso ist der Konsum durch Minderjährige in der Öffentlichkeit sowie im Privaten Umfeld verboten.
— Alkoholiseadus §§ 46, 47, 48
Tabakwaren: 18 Jahre
Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Ebenso ist der Konsum durch Minderjährige in der Öffentlichkeit sowie im Privaten Umfeld verboten.
—Eesti Vabariigi lastekaitse seadusTubakaseadus §§ 27, 28
Ausgangssperre: bis 16 Jahre
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich in der Zeit zwischen 23:00 und 06:00, ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht in der Öffentlichkeit aufhalten. Vom 01.06-31.08 dürfen sich unter 16-Jährige ohne Begleitung eines Erwachsenen
nicht zwischen 00:00-05:00 in der Öffentlichkeit aufhalten.
Für Personen ab 16 Jahren gelten keine Einschränkungen.
— Eesti Vabariigi lastekaitse seadus § 23
Lg, Anduri87
Wenn du gegooglet hättest, wärst du schneller gewesen als bei GF:
http://www.protection-of-minors.eu/de/EE_overview.php
Hier der Auszug:
§ 46 Verbot des Konsums alkoholischer Getränke für Minderjährige des Alkoholgesetzes, dürfen Minderjährige keine alkoholischen Getränke konsumieren:
(1) Minderjährige sollten keine alkoholischen Getränke erwerben können.
(2) Der Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige ist verboten. In Bezug auf (1), kann der Verkäufer eine Identifikation (Personalausweis etc.) vom Käufer verlangen und den Verkauf verweigern, wenn der Käufer sich nicht ausweisen kann.
Verkauf und Konsum sind ab 18 Jahren erlaubt. Es gibt keine Unterscheidung zwischen hochprozentigen Getränken und Wein, Bier etc.
Google ?
Zudem solange ihr nicht Stock besoffen durch die Gegend wankt und den Wodka schwingt juckst in GER auch kaum jem
Wo kein Kläger da kein Richter
Aber mal im ernst : google , Alkohol jugendschutz Estland