Jugendarrest wegen Drogenscreening?
Hallo,
Ich brauche Hilfe. Ein Freund hat eine Anzeige wegen Cannabis bekommen.(Er ist 19 und war 17 als er die Anzeige bekam) Er wurde dann mit der Auflage freigesprochen, 3 negative Urintests abzugeben, was er nicht geschafft hat. Anschließend hat er die Auflage bekommen, 5 weitere Tests innerhalb eines Jahres zu absolvieren, sowie 80 Sozialstunden. Falls er es nicht schafft, muss er für 4 Wochen in Jugendarrest, so sagte die Richterin.
Sind diese 4 Wochen sicher oder kann dies noch geändert werden. Immerhin wird er quasi wegen seiner Sucht in Arrest gesteckt. Kann der Jugendarrest auch geändert werden in einen Aufenthalt in einer Suchtklinik oder mit einer Suchttherapie oder sonst wie? Es ist sicher, dass er seinen ersten Test nicht negativ abgeben kann.
Ich bitte um Hilfe
5 Antworten
Klingt nach ein schlechten Deal mit dem Richter für ihn. Hashtag Steuergelder!
Egal ob wegen Konsum oder Verkauf. Und für die Kilos-Story ist es zu harm.
Er hat sich offensichtlich als ein Drogen Opfer dargestellt, dann muss er natürlich auch so behandelt werden. Für ihn ein Teufelskreis, weil es ihn überfordert. Besser hätte er gesagt, dass er das brauch um Boden zu fassen, irgendwas esoterisches... einfach seine Überzeugung. Je nach Bundesland hätte ein Richter wohl ein Grinsen verzogen. Er ist kein Erzieher, sondern ein Vertreter des Gesetz. Mein Gott Cannabis. Sozialstunden hin und her. Einen Anwalt wäre schon was eingefallen.
Leichter für ihn wäre ein Entzug "Ich will das nicht mehr"-Nummer. Nein er er sagt, er hat alles im Griff und pi in ein Becher.
Wohl oder übel wird er wohl eine Woche oder Monat reingehen. Nur um sich selbst kennenzulernen und beim nächsten Mal besser zu verhandeln.
Mein Anwalt würde sage, wenn ich einen hätte, dass Cannabis zu konsumieren nicht kriminell ist, dass es niemanden schadet, ausser den Konsumenten, der glaubt, dass es ihn besser geht. Und dass ein Aufenthalt im Knast niemals gerechtfertigt wäre, zumal wirklich kriminelle Menschen dort eingesperrt werden, also wäre allerhöchstens eine Klinik angebracht, wenn der Richter ihn für erkrankt befindet. Schließlich kommt man dort viel leichter an Heroin und kriminellen Machenschaften als auf der Straße. Man hätte mehr anbieten müssen, Initiative. Aber da muss dein Freund wohl durch. Den Richter wird er nur durch Auflagen los.
Er wurde dann mit der Auflage freigesprochen, 3 negative Urintests abzugeben
Wohl kaum, nach dem was sie im Weiteren Schreiben ist er zu 80 Sozialstunden und 4 Wochen Jugendarrest verurteilt wurden, wobei der Jugendarrest zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Sind diese 4 Wochen sicher oder kann dies noch geändert werden.
Der Bewährungswiderruf ist ein separates Verfahren.
https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/56f-widerruf-der-strafaussetzung
Kann der Jugendarrest auch geändert werden in einen Aufenthalt in einer Suchtklinik oder mit einer Suchttherapie oder sonst wie?
Jain. Die Bewährungsauflagen können geändert werden.
Der Jugend-Arrest ist Dir - nicht "Deinem Freund" - relativ sicher, denn Gerichte handeln in Jugendstrafsachen aus "erzieherischen Gründen".
Es ist in den Augen des einzelnen Richters keine erfolgreiche Erziehung (durch Abschreckung), wenn erteilte Auflagen nicht eingehalten werden und Du nach wie vor Straftaten begehst (Erwerb von Cannabis z.B.). Es ist logisch, dass härtere Maßnahme ergriffen werden, wenn schon der Schmusekurs von Auflagen und Bewährung nicht klappt.
Wen er es nicht Schaft 1 Jahr ohne Cannabis klarzukommen wird ihm die Sozialstunden mal gut tunen.
Er hatte sich seine Chance selber verhauen und nun muss er die suppe selber auslöffeln.
ja klar. wenn der anwalt einbringt, dass es sich hier um eine sucht handelt, geht das. der führerschein wäre halt weg