Jugendarrest wann antreten?
Hallo es wurde vor gut einer Woche beschlossen das ich für eine Woche in den Jugendarrest muss
So weit so gut
Nun bei den schreiben steht aber nicht wann ich diesen antreten muss. Nur das ich in binnen von 1 Woche Einspruch einlegen kann.
Heißt das ich muss den Arrest selbstständig antreten oder folgt ein weiterer Brief mit Datum ?
Es ist mittlerweile 9 Tage her das ich den Brief erhalten habe.
Einspruch habe ich auch nicht eingelegt
3 Antworten
ergo noch nicht rechtskräftig, du kannst noch Einspruch einlegen; sobald die Zeit abgelaufen ist kommt ein weiterer Brief mit entsprechenden Anweisungen, denen Folge zu leisten ist.
das entscheiden andere, das kannst dir nicht aussuchen, Schule gibt es auch dort
Okay danke für deine Hilfe.
Ein bischen spät dran aber du wirst ja noch nicht eingesperrt sein: Du kannst dich an den Richter oder noch besser die Jugendgerichtshilfe wenden das du den Arrest in den Ferien machen wilst. Das wird normal erlaubt.
Wie aus deinen Kommentaren hervorgeht, machst du dir Sorgen wegen der Schule. Der Vollstreckungsleiter (Jugendrichter) wird aber sicher keinen Vollzug des Dauerarrests waehrend der Schulzeit anordnen. Das wuerde im krassen Gegensatz zu dem erzieherischen Grundgedanken des Jugendstrafrechts stehen.
Es kann aber auch sein, dass der Vollzug waehrend der Schulzeit angeoerdnet wird und du dann fuer den Schulbesuch Ausgang bekommst. Dann darfst du an den Schultagen morgens die Arrestanstalt zum Schulbesuch verlassen und musst anschliessend sofort wieder zurueck. Bei Missbrauch wird der Ausgang dann aber auch schnell wieder gestrichen.
Dann wirst du wahrscheinlich noch einen Brief bekommen
Machen die das in der Schulzeit? Weil möchte grade jetzt nichts verpassen weil nächste Woche die Schule beginnt
Da es ja kein Wochendsarrest ist sondern dauerhaft eine Woche